Lesermail zur ‚Akte Thaler‘

Einfachste Mathematik. 2016: Thaler wird BM. Pensionsanspruch nach 8 Jahren Dienstzeit = 2024.

Das gezeigte Verhalten lässt wohl nur den Schluss zu, sich an das Amt zu klammern. Diese finanzielle Absicherung Im Jahr 2024 ist schließlich in Sichtweite.

Warum der Gemeinderat das Abwahlverfahren nicht einleitet, ist ein Armutszeugnis dieses Gremiums.

„Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats gestellten Antrags und eines mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats zu fassenden Beschlusses. Über den Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens ist namentlich abzustimmen.“

Tobias Schlereth

2 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Schlereth,

    in vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeiten eines Abwahlverfahrens oder eines Bürgerbegehrens zur Abwahl eines Bürgermeisters. Allerdings existiert diese Möglichkeit in Bayern leider nicht. Ich habe mich intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

    Wenn es die Möglichkeit gäbe, hätte unser Gemeinderat oder zumindest ein Teil davon diesen Antrag schon längst gestellt.

    Ansonsten ist Ihre Sichtweise der einfachen Mathematik natürlich sehr zutreffend.

  2. Sehr gehrter Herr Schlereth,

    woher stammt Ihre Kenntnis über das Abwahlverfahren eines Bürgermeisters in der Bundesrepublik Deutschland?

    Bitte um Angabe der Quelle, damit ich mich damit befassen kann, bzw. ich meine Gemeinderats-Kolleginnen und -Kollegen informieren kann.

    Gruss

    Heinz Müller-Saala
    Gemeinderat FDP

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