Geld gibt’s auch nachträglich

Dass bei Bauarbeiten die tatsächlichen Kosten nicht immer den kalkulierten Ausgaben entsprechen, weiß niemand besser als die öffentliche Hand. Wenn in Eching dies einem Verein passiert, galt bisher kategorisch: Pech gehabt. Die Förderrichtlinien des Rathauses erlaubten nachträgliche Dreingaben schlicht nicht.

Weil das zuletzt im Fall des TSV als eher kontraproduktiv gesehen wurde, hat der Finanzausschuss des Gemeinderats entschieden, die Richtlinien zu ändern. Eine Nachförderung ist demnach jetzt möglich, allerdings „nur unter Vorlage eines erneuten Antrages mit ausführlicher Begründung und Aufstellung der Mehrkosten, die zum Beispiel aufgrund baulicher Mängel entstanden sind, die vorher nicht ersichtlich waren“.

Generelle Bau- oder Materialkostenerhöhungen würden keine Nachförderung bewirken. Während die obligate Bezuschussung von 40 Prozent bei Investitionen vorab eine Formalie bleibt, müssen Nachförderungen jeweils im Einzelfall vom Ausschuss genehmigt werden.

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