Na endlich.
Zitat Leon Eckert: „Es ist einfach wichtig, dass die Verantwortung für Fehler geklärt wird“ (s.o.).
Das ist gut: Dann wird es hoffentlich zu Konsequenzen kommen, weil auch Herr Eckert der Kostenübernahme in zwei Gemeideratssitzungen (auf Grundlage des Persilscheins der Anwaltskanzlei für Thaler) zugestimmt hatte, obwohl der CSU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Georg Bartl, mehrfach angemahnt hatte, auch das Urteil des Landgerichts Landshut abzuwarten und als weitere Entscheidungsgrundlage „pro/kontra Kostenübernahme“ mit einfließen zu lassen. Bartl wurde bekanntlich in beiden GR-Sitzungen von der „Bunten“-Mehrheit überstimmt.
Daher kann sich weder Eckert noch sonst ein GR-Mitglied der „Bunten“ jetzt auf Ahnungslosigkeit berufen. Es war bei denen seinerzeit schlichtweg nur absolute Thaler-Hörigkeit, gepaart mit Sturheit (möglicherweise auch mit Begriffsstutzigkeit).
Dass der 2. Bgm., Herr Reiß, gegen die Klage stimmte, lässt mich an seiner rechtsstaatlichen Gesinnung zweifeln: Es war schließlich (lt. rechtskräftigem Gerichtsurteil) Herr Thaler, der a) durch eine von ihm provozierte private Auseinandersetzung mit einem Autofahrer an dessen Fahrzeug Sachbeschädigung verursacht hatte und b) durch m. E. arglistige Täuschung des Gemeinderats die Schadensersatz-, Gutachter, Anwalts- und Prozesskosten auf die Gemeinde Eching abgewälzt hatte (aus ca. 4.300 € Schaden am SUV eines Herrn aus Scheyern wurden insgesamt ca. 72.400 €).
Ich hoffe, dass Herr Reiß bei der nächsten Kommunalwahl für sein für mich nicht nachvollziehbares Abstimmungsverhalten von den Wählern eine deutliche Quittung bekommt (falls er überhaupt noch einmal für den Gemeinderat kandidiert). Jedenfalls werde ich als Parteimitglied von B.90/Die Grünen keine Wahlwerbung für Herrn Reiß (und andere) machen.
Wie sagte einst Bertolt Brecht so treffend: „Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber.“
Guido Langenstück
„Wer an der Krippe steht, der frisst“
Sehr geehrter Herr Langenstück,
zweifellos sind die Sachverhalte sehr komplex und das öffentliche Recht ist nicht jedermanns Sache. Dass der Stellvertretende Bürgermeister Herr Reiß hier zu blinder Loyalität neigt, ist schon sehr denkwürdig.
Die getroffenen Entscheidungen des Gemeinderates, u. a. sich von einem Fachanwalt vertreten zu lassen, sind folgerichtig. Als Gemeinderat, als Vertreter der Gemeinde, würde ich mich niemals dem Vorwurf aussetzen wollen, die Interessen der Gemeinde nicht im vollen Umfang wahrgenommen zu haben! Der Gemeinderat ist der Gemeinde verpflichtet, nicht dem Bürgermeister.
Anmerken möchte ich noch, dass der Bürgermeister kommunaler Wahlbeamter ist und nicht Angestellter der Gemeinde.