Lesermail zum Artikel „Gemeinderat verklagt Bürgermeister“

Unter Ausschluss des amtierenden Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat im Rahmen einer Sondersitzung mit 15:1 Stimmen, juristisch gegen den eigenen Bürgermeister vorzugehen.

Zudem erhöht der Gemeinderat nach dem Motto „what ever it takes“ den Einsatz und genehmigt Honorarsätze jenseits des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Ohne dass sich der Bürgermeister bisher hat in die Karten schauen lassen, aber in Kenntnis des eigenen mittelmäßigen Blatts, geht der Gemeinderat „all in“ und lässt es zum showdown kommen.

Was sich nach einer neuen Folge des Komödienstadels anhört, ist in Eching leider traurige Realität. Diese und die vielen anderen Possen des Echinger Politikbetriebs leisten der Politikverdrossenheit enormen Vorschub und sind Wasser auf die Mühlen all derer, die über „die Politiker“ oder „die da oben“ schimpfen. 

In der aktuellen Krisensituation wünschte man sich Sondersitzungen zu weit drängenderen Problemen, wie zum Beispiel der Energiekrise, Wohnraumschaffung, Kinderbetreuungsplätze, Flüchtlingsunterbringung, Verkehrschaos, oder, oder, oder… 

Der Dritte Bürgermeister, Leon Eckert, hat zwar nicht unrecht, wenn er sagt, „dass es einfach wichtig sei, die Verantwortung für Fehler zu klären“. Für mich kommt dies jedoch zu spät, denn die Frage, wer im Zusammenhang mit dem Vorfall am Echinger See Fehler gemacht hat, ist längst geklärt:

  1. Der Bürgermeister
  2. Die damaligen Rechtsanwälte
  3. Eine Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder.

Die Frage nach Verantwortung ist ebenfalls beantwortet: Alle Genannten sind für ihr Handeln letztlich selbst verantwortlich.

Der Versuch, sich hinter dem Deckmantel „Falschberatung“ zu verstecken, wird nicht gelingen, da es frühzeitig entsprechende Warnsignale und Warnrufe gab. Zudem steht der von L. Eckert erwähnten Pflicht der Gemeinderäte, zustehende Gelder einzufordern, die Verpflichtung, (weiteren) Schaden von der Gemeinde abzuwenden, gegenüber. Wenn in diesem Zusammenhang also über Chancen gesprochen wird, müssen auch die Risiken benannt werden.

Was in dieser ganzen Angelegenheit also meiner Meinung nach wirklich fehlt, ist nicht das Lostreten eines offenen und hinsichtlich der Kosten unkalkulierbaren Rechtsstreits, sondern das Eingeständnis, Fehler gemacht zu haben. Im Weiteren wäre dann die gemeinsame Suche nach Auswegen aus dieser Misere, zum Wohle der Gemeinde, angebracht.

Bedauere, Schwamm drüber, aber weiter wie gehabt, kann natürlich nicht die Lösung sein. Nötig wäre vielmehr ein Tabula rasa. Nur ist ein solcher Neustart leider nicht absehbar… Traurige Realität in Eching.

S. Meyr

2 Lesermails

  1. Warum der Gemeinderat in seiner Sondersitzung einen Anwalt beauftragt hat, erschließt sich mir nicht ganz, wo doch im Leserbrief-Forum der Echinger Zeitung mit Herrn Langenstück ein ausgewiesener Verwaltungsrechtler längst mit mehreren Leserbriefen alles aufgeklärt hat, gleichzeitig als Hobbyjurist Anklage erhoben hat und als Richter Gnadenlos auch schon ein Urteil gefällt hat. (Könnte Spuren von Satire enthalten)

  2. Sehr geehrte(r?) Frau (Herr?) Meyr,

    ich kann Ihrer Feststellung, wer in der Causa „Seevorfall“ Fehler gemacht hat, vollumfänglich zustimmen. Da es sich bei den lt. SZ-Bericht von der Gemeinde für Thalers Rauferei bezahlten 72.400 € um Steuergelder handelt, ist es folgerichtig, dass jetzt alles getan wird, um das m. E. durch Irreführung des Gemeinderats von Herrn Thaler für ihn bezahlte Geld von ihm zurückzufordern.

    Hätte Herr Thaler Charakter, hätte er a) es überhaupt nicht soweit kommen lassen (lt. rechtskräftigem Gerichtsurteil wurde der SUV mindenstens grob fahrlässig und privat von Thaler beschädigt), b) hätte er den (vermeidbaren) Schadensersatz ohne Umschweife aus eigener Tasche bezahlt und, weil er stattdessen meinte, er hätte als Bürgermeister ein Recht auf aktives Eingreifen in den Straßenverkehr (was das LG Landshut und das OLG München vollkommen anders bewerteten), die von der Gemeinde für ihn übernommene Summe nach dem rechtskräftigen Gerichtsurteil unaufgefordert (!) an die Kämmerei zurückgezahlt und c) wäre konsequenterweise von seinem Amt als 1. Bgm. von Eching zurückgetreten.

    Da Sebastian Thaler offensichtlich nicht von selbst darauf kommt, die 72.400 € zurückzuzahlen, muss nun (leider) mit rechtsstaatlichen Mitteln erreicht werden, das zu Unrecht für seine Eskapaden am Echinger See (01.08.2018) bezahlte Geld bei ihm einzutreiben. Dazu bedarf es der Fachexpertise eines auf Verwaltungsrecht spezialisierten Juristen. Und dazu war ein formaler Beschluss des Gemeinderats, wie am letzten Montag in der GR-Sondersitzung geschehen, zwingend notwendig.

    Risiken sehe ich für die Gemeinde keine. Notfalls können Konten oder Wertgegenstände (z. B. Autos oder Immobilien) von Herrn Thaler durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden.

    Dass das Vertrauen des Gemeinderats und wahrscheinlich auch der überwiegenden Mehrheit der Echinger Bürgerschaft gegenüber Herrn Thaler nun vollständig dahin ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung mehr. Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als dass Herr Thaler vor der nächsten Kommunalwahl von irgendeiner Partei oder politischen Gruppierung nochmals als deren Bürgermeister-Kandidat präsentiert wird (so dumm wird keiner sein, obwohl ich so manchem GR-Mitglied eine gehörige Portion Dummheit attestieren könnte). Da bin ich mir mittlerweile ganz sicher.

    MfG
    Guido Langenstück

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