Lesermail zum Artikel „Von Anstand, Verantwortung und Ego-Blasen“

Sehr gut analysiert und kommentiert, sehr geehrter Herr Bachhuber.

Ich wage jedoch, Ihnen in einem Punkt zu widersprechen. Ich zitiere:

„… Ebenso finde ich persönlich die Aufregung über den „See-Vorfall“ völlig deplatziert. Die unreflektierte Einschätzung, hier habe Thaler den Steuerzahler für eine „private Rauferei“ bluten lassen, wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht sinnvoller.
Der Bürgermeister einer Gemeinde, in der widerrechtliches Befahren gesperrter Wege um den See ein großes Thema ist, trifft live auf jemand, der vor seiner Nase so einen Weg befährt. Was hätte er tun sollen? Zur Seite gehen und lächeln? Die Lesermails hätt‘ ich nicht lesen wollen, wenn das publik geworden wäre…
Das Landgericht Landshut hat in seiner mittlerweile zum Mantra hochzitierten Urteilsbegründung einzig festgestellt, dass Thaler als Bürgermeister nicht die Zuständigkeit zum Eingriff in den Straßenverkehr hat. Aber das ist doch trivial. Thaler wollte ja keinen Strafzettel ausstellen…“

Um Ihre Fragen zu beantworten: Polizei anrufen und Zeugen des (angeblichen) Verkehrsverstoßes suchen (die gab es ja am 01.08.18).

Und es entspricht einfach nicht der Wahrheit, wenn Sie behaupten, im Landshuter Urteil stände lediglich, „dass Thaler als Bürgermeister nicht die Zuständigkeit zum Eingriff in den Straßenverkehr hat“. Im Urteil steht (auf Seite 17) auch, dass die Beschädigung des Fahrzeugs des beteiligten Autofahrers „mindestens grob fahrlässig“ erfolgte. Heißt auf gut Deutsch, dass Thaler, selbst wenn er grundsätzlich ein Recht auf Maßregelung von Autofahrern qua Bürgermeisteramt gehabt hätte, kein Recht auf Sachbeschädigung hat.

Aber diese für jeden halbwegs mit einem gesunden Menschenverstand ausgestatteten Zeitgenossen nachvollziehbare Feststellung des LG Landshut reichte Thaler nicht aus, um sein eigenes Fehlverhalten einzusehen und die daraus resultierenden Kosten aus eigener Tasche zu begleichen: Er legte bekanntlich gegen das erstinstanzliche Urteil Widerspruch beim OLG München ein. Erst nachdem ihm das OLG nahelegte, seine Berufung zurückzuziehen, weil sie dort keine Aussicht auf Erfolg hat, zog Thaler bekanntlich seinen Widerspruch zurück.

Und zum angeblich „freundschaftlichen Verhältnis“ zum verstorbenen Hans L. (Verkäufer der vom Ehepaar Thaler (sehr günstig erworbenen) Immobilie): Ich glaube Herrn Thaler diesbezüglich kein einziges Wort.

Herr L. wurde auf dem Friedhof neben der alten St. Andreas-Kirche beigesetzt und das Grab befand sich danach mindestens ein Jahr lang in einem erbärmlichen Zustand (Herr L. hatte keine Nachkommen). Erst nachdem Frau Heidler in ihrer Lesermail vom 06.02.22 darauf öffentlich aufmerksam gemacht hatte, wurde Monate später das verwahrloste Grab „auf Vordermann gebracht“ (von Mitarbeitern des Echinger Bauhofs).

Geht man so mit dem Grab von jemandem, den man als „Freund“ bezeichnet, um, wenn man noch kurz vor dessen Ableben durch einen supergünstigen Immobilienerwerb vom „Freund“ mehrere hunderttausend Euro, gemessen am realen Marktwert, eingespart hat? Zumindest ein einfacher Grabstein und etwas Grabschmuck (auf eigene Kosten; nicht auf Kosten der Gemeinde) sollten als Dank da schon drin sein, oder?

Fazit: Thaler mag es möglicherweise gelingen, durch juristische Schach- und Winkelzüge (z. B. Widerspruch gegen Gerichtsurteile) möglichst lange an seinem Bgm.-Amt zu kleben, die moralische Größe und Integrität dafür hat er aber schon lange nicht mehr (wenn er die überhaupt jemals besaß).

Und dass ihm darüber hinaus die intellektuelle Größe für dieses Amt fehlt, hat er bei der letzten Weihnachtsfeier des Gemeinderats bewiesen (ein Wahnsinn, den Gemeinderat wg. angeblich anonymer Anzeigen beim Jugendamt unter Generalverdacht zu stellen und deshalb die Weihnachtsfeier vorzeitig zu verlassen).

Guido Langenstück

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