Lesermail zur „Akte Thaler“

Konterkarierte gar die Staatsanwaltschaft Landshut das „Ausmachen weiterer Schuldiger“ am fatalen Kostenübernahmebeschluss des Gemeinderats?

Während unser Rathauschef im März 2022 einen Strafbefehl wegen Untreue kassierte, kamen die mit der Causa Thaler befassten ehemaligen Anwälte der Gemeinde glimpflicher davon. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen die ehemaligen Anwälte der Gemeinde gegen Verhängen einer Geldauflage vorläufig ein. Dadurch entledigte sie sich der juristischen Aufarbeitung des vom Dritten Bürgermeister Eckert angezeigten Verdachts des Parteiverrats der betroffenen Anwälte.

Juristisch strittig ist, ob es sich bei der verhängten Geldauflage nach § 153a StPO um eine Strafe handelt, da bei der Einstellung des Verfahrens die Schuldfrage nicht entschieden wird. Es wird nicht einmal geprüft, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Es wird lediglich das Verurteilungsrisiko durch Absehen von der Verfolgung der Straftat ausgeschlossen. Mit der Verfahrenseinstellung enden auch die Ermittlungen gegen den oder die Beschuldigten. Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens ist selbst bei neuen Erkenntnissen der ermittelnden Behörde ausgeschlossen, da die Unschuldsvermutung sogar bei einer Ausweitung der Tatvorwürfe fortwirkt.

Die mit der Causa Thaler befassten Anwälte werden weder angeklagt noch verurteilt. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz gegen die ehemaligen Anwälte könnte die Gemeinde daher nur noch zivilrechtlich geltend machen.

Ingrid Brandstetter

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