Kostendeckung bei Grabgebühren wird erhöht

Völlig neu kalkuliert hat das Rathaus die Gebührenstruktur an den Friedhöfen. Dies bringt insbesondere für Urnengräber teils drastische Preiserhöhungen, große alte Doppelgräber werden hingegen sogar leicht günstiger. Die gesetzliche Vorgabe, das Friedhofswesen kostendeckend zu betreiben, wird dennoch weiter weit verfehlt.

Am Südfriedhof kostet eine Grabstelle in der Urnenwand künftig 106 Euro jährlich, bisher lag die Gebühr bei 62 Euro. Urnen-Erdgräber steigen von 49 auf 71 Euro, Urnenstelen von 72 auf 82 Euro. Mit externer Begleitung hat das Rathaus die Rechenansätze komplett umgestellt. Nun werden etwa für die Grundstückskosten realistische Werte angesetzt, der bauliche Aufwand differenzierter den korrekten Rubriken zugeordnet und eine Verzinsung eingerechnet.

Zuletzt hatten die Friedhofsgebühren weit unter 50 Prozent des Aufwands der Gemeinde erbracht, gesetzlich vorgeschrieben wäre eine Kostendeckung. Der Hauptausschuss des Gemeinderats hat sich jedoch einstimmig darauf festgelegt, die Kostendeckung auch weiterhin nicht anzustreben, stattdessen solle ein Deckungsgrad von 70 Prozent erreicht werden.

Bei hundertprozentiger Kostendeckung hätte etwa ein Urnengrab jetzt bereits 151 Euro gekostet, ein Doppelgrab 115 Euro. Jetzt kosten die Doppelgräber in den alten Friedhöfen an der Danziger Straße, in Dietersheim und Günzenhausen 81 Euro statt bisher 89 Euro, am Echinger Südfriedhof 83 Euro statt 95 Euro.

Am Friedhof Dietersheim kosten die neu geschaffenen Urnen-Erdgräber nur mehr 68 Euro; bei der Einführung des Angebots im Vorjahr hatte der Gemeinderat ohne vertiefte Kalkulation freihändig 80 Euro festgelegt.

Bei der neuen Gebührenstaffelung wird nun nach den gesetzlichen Vorschriften, welche Kostenrubriken für welche Grabarten anrechenbar sind, ein differenzierter Kostenwert für jedes einzelne Grab an jedem einzelnen Friedhof ermittelt. Der Gemeinderat hat sich festgelegt, 30 Prozent der Kostensumme als Grünanlagen-Anteil von den Grabgebühren abzuziehen.

Damit wird dem „Erholungs-“ und Grün-Wert dieser Anlagen Rechnung getragen, der nicht von den Grabeignern, sondern von der Allgemeinheit zu tragen ist. Vom verbleibenden Wert, also bereits abzüglich der 30 Prozent Grün-Wert, werden nun 70 Prozent über Gebühren finanziert, den Rest nimmt das Rathaus als Defizit hin.

Trotz der spezifischen Berechnung für jede Grab-Art hat der Gemeinderat eine Preisgestaltung festgelegt, die eine Art Grundgebühr für alle Gräber als Sockel vorsieht und darauf dann die differenzierten Kosten aufsetzt. So soll eine zu starke Spreizung der Gebühren verhindert werden.

Die Gebühren gelten nun bis 2026. Bei der dann notwendigen Neukalkulation hat der Gemeinderat schon anklingen lassen, den Deckungsgrad erhöhen zu wollen, was dann auf unveränderter Kalkulationssystematik für alle Grab-Arten Teuerungen bringen wird.

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert