Sehr geehrter Herr Alf,
Sie haben Recht: Bis zu einer rechtskräftigen (!) Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Dennoch bleibe ich dabei, dass die Ehrung von verdienten Bürgern durch jemanden, bei dem integres, moralisch einwandfreies Verhalten angezweifelt werden darf (siehe „Die `Akte Thaler´“), zumindest bei mir einen faden Beigeschmack hinterlässt.
Um Ihre Frage zu beantworten: Herr Thaler hat bekanntlich einen Stellvertreter namens Axel Reiß. Mir ist nicht bekannt, dass sich Herr Reiß, im Gegensatz zu Herrn Thaler, in einem schwebenden Strafverfahren befindet. Daher wäre es m. E. besser gewesen, wenn Herr Reiß die Ehrungen und Auszeichnungen vollzogen hätte.
MfG
Guido Langenstück
Da haben Sie recht !