Freiheiten nicht aufgeben

Das Erholungsgebiet Hollerner See ist in den Zuständigkeiten und Geltungsbereichen zerstückelt zwischen Gemeinde Eching, Zweckverband Hollerner See und Erholungsflächenverein München. Einen Versuch der „Flurbereinigung“ hat der Gemeinderat jetzt abgelehnt.

Unter dem Zugriff des Erholungsflächenvereins stehen nur die rund drei Viertel des gestalteten See-Ufers. Die Nordwest-Ecke, wo einst eine Therme entstehen sollte, ist Echinger Kompetenzgebiet. Bürgermeister Sebastian Thaler schlug nun vor, auch diesen See-Teil dem Verein zu übertragen.

Die Flächen würden dadurch nicht anders gestaltet, sondern blieben naturbelassen, wie es Beschlusslage ist. Es würden nur „die Zuständigkeiten klarer“, argumentierte der Bürgermeister, und die Benutzer-Satzung des Vereins gelte dann für den gesamten See: „Dies würde die Umsetzung für den Sicherheitsdienst und die Polizei vereinfachen und die Verständlichkeit für die Besucher erhöhen.“

Genau diese Ausweitung des Satzungsgebiets lehnt eine Rats-Mehrheit quer durch die Fraktionen mit 14:7 Stimmen aber ab. Ohne Not unterwerfe man sich dann den strengen Vorgaben des Erholungsflächenvereins, wo man selbst noch Freiräume schaffen könne.

Insbesondere festgemacht wurde das an der Situation für Hundehalter. Hier hatte der Gemeinderat für „sein“ See-Ufer im Nordwesten ausdrücklich keine Regelung getroffen, um es dadurch unausgesprochen Hundebesitzern zu ermöglichen, mit ihren Tieren zu baden.

In der Satzung des Erholungsflächenvereins sind Hunde freilich abseits des Gehweges kategorisch untersagt. Der Bürgermeister verwies darauf, dass das Baden von Hunden während der Badesaison mittlerweile auch ohne Satzung des Erholungsflächenvereins untersagt sei. Das Landratsamt habe hierzu – nach dem Gemeinderatsbeschluss – eine Satzung für den Gemeingebrauch von Gewässern erlassen, wonach Hunde eh ausgesperrt sind.

Dennoch sah eine Mehrheit keinen Nutzen einer Übertragung und beließ die Fläche in der Zuständigkeit des Rathauses.

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