Förderung für Balkon-Solaranlagen

Nach den 150.000 Euro zur Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen lobt die Gemeinde 2024 nur mehr 25.000 Euro aus, mit denen die sogenannten Balkon-Solaranlagen gefördert werden sollen. Vom ersten Förderprogramm waren diese kleinen Module ausdrücklich ausgenommen gewesen.

Mit dem Schwerpunkt wolle man nun aber „neben dem ökologischen Nutzen auch die soziale Nachhaltigkeit fördern“, heißt es aus der Gemeindeverwaltung, da damit vor allem Mieter unterstützt würden, die in der Regel keine Möglichkeit für eine Dachanlage hätten und in der Regel auch über ein geringeres Einkommen verfügten als Hauseigentümer. Die Anschaffung einer üblicherweise rund 800 Euro teuren Anlage wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert, maximal mit 300 Euro.

Das Förderprogramm sollte auf Vorschlag von Bürgermeister Sebastian Thaler heuer 50.000 Euro umfassen und parallel auch energetische Gebäudegutachten unterstützen. Hierfür sollten die anderen 25.000 Euro eingesetzt werden.

Das wurde im Gemeinderat allerdings mit 15:5 Stimmen verworfen. Eine reine Beratung zu fördern, wurde mehrheitlich als zu schwammig angesehen, zudem gebe es da bereits diverse Fördermöglichkeiten.

Auch wenn das 2022 aufgelegte Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen längst ausgeschöpft ist, so ist es doch immer noch nicht abgewickelt. Wegen der Konjunktur dieser Anlagen hätten die meisten Aspiranten massive Wartezeiten, hieß es aus dem Rathaus.

Trotz mehrmaliger Fristverlängerung hätten nun immer noch 15 Antragsteller keine Anlage installiert, was Voraussetzung zur Auszahlung der Förderung ist. Andererseits stünden noch 30 Bewerber auf der Warteliste.

Der Gemeinderat entschied einstimmig, bei Vorlage irgendeines Nachweises, etwa eines Kaufvertrags oder von Teilzahlungen, die Frist für die 15 Häuser noch bis Jahresende zu verlängern. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, kämen Nachrücker zum Zuge. Deren Frist, die Anlage in Betrieb zu nehmen, wurde auf 30. April 2024 gelegt.

Ein Lesermail

  1. Ach, werden die Bedingungen für die Förderung wieder verändert? Wir haben am 27.09.2023 eine Mail aus dem Rathaus erhalten, nach der die Frist für die Fertigstellung bis zum 15.10. verlängert wurde und danach dann die Warteliste berücksichtigt wird. Kann man sich jetzt darauf auch nicht verlassen?

    Das passt aber zur Eigenartigkeit dieses Förderprogramms, bei dem für die Antragsannahme kein Angebot nötig war; man konnte einfach „irgendwas“ eintragen.

    Ich finde das echt unprofessionell und sehr ärgerlich. Aber nun ja… Immerhin haben wir unsere Solarmodule auf dem Dach, ob mit oder ohne Förderung der Gemeinde.

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert