Lesermail zum Artikel „60-Millionen-Etat ohne Probleme“

In der KommHV (Kommunalhaushaltsverordnung) heißt es:

§ 16 Grundsatz der Gesamtdeckung, Bildung von Budgets
(1) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dienen

  1. die Einnahmen des Verwaltungshaushalts insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts,
  2. die Einnahmen des Vermögenshaushalts insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushalts.

Egal, wie viel finanzielle Mittel die Gemeinde Eching zur Verfügung hat, im Verwaltungshaushalt müssen die Ausgaben durch die Einnahmen (s. oben) gedeckt sein. Sicherlich kann in Ausnahmefällen auch einmal mit einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt „ausgeholfen“ werden. Nur, in Eching wird der Verwaltungshaushalt schon über Jahre hinweg nicht durch Einnahmen gedeckt.

Interessant wäre, zu wissen, wie die Rechtsaufsicht in Freising diesen auf Dauer angelegten Rechtsverstoß würdigt. Die CSU-Fraktion beanstandet zu Recht einen Verstoß gegen die KommHV.

Torsten Wende

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