Lesermail zum Artikel „Verhandlung um Untreue abgesagt“

Lieber Herr Langenstück,

so sehr ich auch die Spitzen verstehen kann, so sehr möchte ich Sie doch bitten, das private Studium nicht immer wieder in den Focus zu bringen.

Wenn das Semester knapp 20.000 Euro kostet, dann ist das seine Privatsache. Wir müssen hier, trotz allen anderen Dingen, die in der Vergangenheit waren, genauso die Unschuldsvermutung gelten lassen, wie bei anderen „Verdächtigen“. Denn zu einem Verdächtigen wird er meiner Meinung nach durch Ihre Posts (speziell durch diesen) gemacht.

Ich kann nicht beurteilen, ob die Gemeinderatssitzung verschoben wurde, weil Herr Thaler wegen seines Studiums in Spanien war oder nicht. Eine Verschiebung ist sicherlich nichts ungewöhnliches und kann passieren – wenn eben die Fristen eingehalten werden. Auch Rücksichtnahme ist schön, nicht dass das Gremium dann nicht beschlussfähig ist. Und eben, weil wohl kaum jemand beurteilen kann, ob das Studium der Grund war, steht es niemandem zu, ein Urteil zu fällen oder zu implizieren, der nicht gerichtsfeste Beweise hat.

Die ganze Episode um den Bürgermeister läuft schon lange und wir sollten doch jetzt auf das vertrauen, was vorgesehen ist. Ein Gerichtsprozess, ausstehende Untersuchungen in eine andere Richtung und alles, was damit verbunden ist.

Und wenn der Bürgermeister aus allen Prozessen und Untersuchungen ohne Verurteilung kommt, dann kann ggfs. die nächste Wahl die Entscheidung bringen. Vielleicht wird er wiedergewählt, vielleicht nicht. Ich bin sicher, dass er sich zur Wiederwahl stellt, alleine schon, um finanziell abgesichert zu sein im Falle der verlorenen Wahl. Das würden wir beide sicherlich genauso machen.

So ist es eben in einer Demokratie. Wir müssen dem System vertrauen und den demokratischen Prozess für Veränderung nutzen. Und wenn am Ende das Ergebnis ist, dass der aktuelle Bürgermeister nicht verurteilt wird und wiedergewählt wird, so müssen wir das in demokratischer Manier auch akzeptieren.

Thomas Alf

2 Lesermails

  1. Ja, wir müssen akzeptieren, wenn Herr Thaler wieder gewählt wird, das stimmt.

    Jetzt ersetze ich das Wort „akzeptieren“ mit dem Wort „aushalten“.

    Was müssen wir alles aushalten als Bürger der Gemeinde Eching? Einen Huberwirt, der seit langem keine Funktion mehr hat. Einen S-Bahnhof, der nicht für jedermann erreichbar ist.

    Das Echinger Modell, das verhindert, dass neue Bebauung entstehen kann. Das Echinger Modell gilt offensichtlich auch nicht für alle.

    Der Gemeinderat muss aushalten, dass es kein Sitzungsgeld mehr gibt. Der ADFC Eching muss aushalten, dass er nach seinem Gasthausbesuch die unschöne Unterführung der S-Bahn benutzen muss und nicht einfach geradeaus über die Gleise zur Bahnhofstraße fahren kann.

    Langjährige Gemeinderäte müssen aushalten, dass sie zur Beendigung ihres Ehrenamts nicht gewürdigt werden. Ehemalige Bürgermeister müssen aushalten, dass sie auch zu runden Geburtstagen nicht geehrt werden.

    Ja, das halten wir alles aus und diese Missstände halten wir teilweise schon sehr lange aus. Wir Echinger Bürger sind offensichtlich tolerant.

    Oder vielleicht stecken wir auch voller Resignation mittlerweile den Kopf in den Sand.

    Wahrscheinlich sind wir mit sehr wenig schon zufrieden.

    Könnte aber auch sein, dass sich da jetzt etwas ändert und einige langsam hellwach werden und den Stillstand nicht mehr hinnehmen wollen. Die Selbstbedienungsmentalität einzelner ist hierfür vielleicht der Grund.

    Und wenn Ihr nicht macht, was ich will, dann … kürz ich Euch das Sitzungsgeld, jawohl!

    So kann man auch Politik machen.

    Georg Fütterer

  2. Lieber Herr Alf,

    Sie haben vollkommen Recht: Uns beiden steht es nicht zu, ein juristisches Urteil über Herrn Thaler zu fällen. Das ist ausschließlich Aufgabe der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der Justiz (= Richter).

    Ich wage jedoch, Ihnen in mehreren Punkten zu widersprechen:

    1.) Doch, eine Verschiebung von GR-Sitzungen ist etwas Außergewöhnliches. Seit Enßlin-Zeiten finden GR-Sitzungen in Eching turnusgemäß an einem Dienstagabend statt.

    Natürlich kann es vorkommen, dass der 1. Bgm. einmal verhindert ist (z.B. wg. Erkrankung, familiärer Angelegenheiten oder anderer beruflicher Verpflichtungen), aber dafür hat er ja einen Stellvertreter (momentan: Axel Reiß).

    Warum hat Herr Thaler nicht am 17.10. (Dienstag) seinem Stellvertreter Axel Reiß die GR-Sitzungsleitung anvertraut? Übrigens: Herr Reiß wird für seinen Job als 2. Bgm. vom Echinger Steuerzahler entlohnt.

    Dass mehr als die Hälfte der GR-Mitglieder zur verschobenen GR-Sitzung am 19.10. nicht erschienen ist (Folge: keine Beschlussfähigkeit), lässt tief blicken.

    2.) Unschuldsvermutung: Sie erwähnen (leider) nicht, dass Herr Thaler vom AG Freising im März 2022 einen Strafbefehl wg. Untreue erhielt. Glauben Sie ernsthaft, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, wenn sie keinen hinreichenden Anfangsverdacht auf Untreue erkennt? Und glauben Sie ernsthaft, dass das AG Freising der Klagebegründung der Staatsanwaltschaft gefolgt und Herrn Thaler einen Strafbefehl ausgesprochen hätte, wenn die Anklageschrift nicht substanziell begründet worden wäre? Ich nicht.

    3.) Eventuelle Wiederwahl von Herrn Thaler: Glauben Sie ernsthaft, dass es in Eching noch irgendeine Partei oder politische Gruppierung gibt, die eine erneute Kandidatur Sebastian Thalers unterstützen würde? Ich nicht.

    Selbst B.90/Die Grünen (ich bin dort Parteimitglied) haben sich mittlerweile von Herrn Thaler ganz deutlich distanziert. Zur Erinnerung: Alle „bunten“ GR-Mitglieder haben in beiden Abstimmungen, ob die durch Herrn Thalers verursachte Raufereigeschichte 2018 verursachten Kosten von der Gemeinde zu tragen sind, mit „Ja“ gestimmt (der CSU-Fraktionsvorsitzende Geog Bartl hatte 2x angemahnt, auch das Landshuter Urteil als weitere (!) Entscheidungsgrundlage mit heranzuziehen, wurde aber 2x von den „Bunten“ überstimmt). Und heute „darf“ unser 3. Bgm. Leon Eckert (B.90/Die Grünen) per Gemeinderatsbeschluss dafür sorgen, dass die für Thaler zu Unrecht verauslagten 72.400 € wieder an die Gemeindekasse zurückgezahlt werden (ich bin mal gespannt, ob das Eckert gelingt).

    Übrigens: Ich bin fest davon überzeugt, dass Herr Thaler auf Zeit spielt: Hätte er den Strafbefehl akzeptiert, wäre wahrscheinlich unmittelbar danach die Landesanwaltschaft aktiv geworden und hätte, je nach Höhe des Strafmaßes, ggf. ein Amtsenthebungsverfahren gegen Thaler eingeleitet (diese wurde durch seine Revision gegen den Strafbefehl verhindert).

    Und dass sich Herr Thaler heute Nacht, also ein paar Stunden vor seinem Strafprozess in Freising, via Fax beim Amtsgericht krank gemeldet hat, ist m. E. ebenso nur ein Spiel auf Zeit.

    Bitte nicht vergessen: Herr Thaler wird gem. bayer. Beamtenbesoldungsgesetz nach Besoldungsgruppe B3 entlohnt (monatliches Bruttogehalt (ohne Zulagen): 8.700 €).
    Bis zum Abschluss eines eventuellen Prüfverfahrens durch die Landesanwaltschaft hat Thaler einen Rechtsanspruch auf volle Bezüge.

    Das Stichwort „Vertrauen“ will ich hier nicht näher thematisieren (würde den Rahmen einer Lesermail sprengen).

    MfG
    Guido Langenstück

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