Lesermail zum Artikel „Vergleich mit den ehemaligen Anwälten?“

Bei Annahme des Vergleichsangebots durch die Gemeinde würde diese nicht nur auf dem Restbetrag sitzen bleiben, sondern die bei einem Vergleich anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten würden noch auf den Restbetrag draufgepackt werden.

Ich hoffe, der Gemeinderat kann sich dazu durchringen, bei seiner Abstimmung über das Vergleichsangebot wenigstens einmal im Sinne der Echinger Steuerzahler zu entscheiden.

Ingrid Brandstetter

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Brandstetter,

    nach meinem Dafürhalten sollte die Gemeinde Eching diesem Vergleich zustimmen.

    Meiner Meinung nach gibt es drei Beteiligte, die ggf. zur Rückzahlung und Erstattung herangezogen werden könnten:
    1. die Anwälte
    2. der Bürgermeister und
    3. der Gemeinderat, insb. die Räte, welche für die materiell rechtswidrigen Beschlüsse gestimmt haben.

    Wichtig ist, dass die Gemeindekasse jeden Cent zurück erhält.

    Da die Verfahrenskosten stetig steigen, je länger sich das Ganze hinzieht, desto teurer wird es für die Beteiligten.

    Viele Grüße und schönen 3. Advent
    Torsten Wende

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