Lesermail zum Artikel „Vergleich mit den ehemaligen Anwälten?“

Sehr geehrte Frau Brandstetter,

nach meinem Dafürhalten sollte die Gemeinde Eching diesem Vergleich zustimmen.

Meiner Meinung nach gibt es drei Beteiligte, die ggf. zur Rückzahlung und Erstattung herangezogen werden könnten:

  1. die Anwälte
  2. der Bürgermeister und
  3. der Gemeinderat, insb. die Räte, welche für die materiell rechtswidrigen Beschlüsse gestimmt haben.

Wichtig ist, dass die Gemeindekasse jeden Cent zurück erhält.

Da die Verfahrenskosten stetig steigen, je länger sich das Ganze hinzieht, desto teurer wird es für die Beteiligten.

Viele Grüße und schönen 3. Advent
Torsten Wende

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