Lesermail zum Artikel „8420 Euro vom Gemeindekonto abgezwackt“

Cui bono? (lateinisch für „Wem zum Vorteil?“)

Der nunmehr von BM Thaler akzeptierte Strafbefehl über 240 Tagessätze (300 Tagessätze sind maximal zulässig) stammt von Anfang 2022. Seit der Festsetzung dieser Strafe sind nun etwa 2 Jahre vergangen. Wem hat diese Verzögerung genutzt?

Eigentlich nur dem Bürgermeister nach der üblichen Meinwohlpolitik. So hat seine Schwester auch als Nichteinheimische ein verbilligtes Grundstück in Dietersheim nach dem Einheimischenmodell erhalten (Ersparnis ein 6stelliger Betrag).

Die Dietersheimer erfreuen sich nunmehr einer sogenannten Wallfahrtskapelle im Landschaftsschutzgebiet, welche tatsächlich so unnötig wie ein Kropf ist, aber vom Haus- und Hofarchitekten Wagner aus Dietersheim gewünscht war.

Die Burke-Akademie liefert weiterhin nutzlose Logos, etwa für die Musikschule, der Tennisclub profitiert bei Zuwendungen zur Platzpflege usw.

Nicht zuletzt sind 2 Jahre bei einem monatlichen Gehalt von 8000 € plus sonstiger Aufwandsentschädigungen durchaus ein schöner Batzen.

Der Neufahrner Herr Weizenegger lebt offensichtlich in einem Paralleluniversum oder Neufahrn ist einfach zu weit von Eching entfernt.

Selbiges gilt wohl auch für einige Ehrenbürger (meist von Thalers Gnaden) mit SPD-Parteibüchlein, welche, wie auf der jüngsten Weihnachtsfeier geäußert, die Gemeinde gut aufgestellt sehen.

Von Unschuldsvermutung kann nach dem rechtskräftigen Urteil keine Rede mehr sein, weiteres Zuwarten bringt weiteren Schaden für die Gemeinde. Wessen Partikularinteressen die Verzögerung nützte und nützt, ist durchaus durchsichtig.

Dr. Andreas Erb

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