240 Tagessätze bedeutet:
a) mehr als 90 Tagessätze (das ist die Grenze, ab der ein Dauereintrag im Führungszeugnis erfolgt) und daraus folgend
b) Diszipliarverfahren durch die Landesanwaltschaft (Thaler ist Kommunalwahlbeamter und unterliegt somit dem Disziplinarrecht für Beamte).
Wird sicherlich noch spannend…
Guido Langenstück