Lesermail zum Artikel „Prozess gegen Thaler, Vergleich mit Anwälten“

Bin sehr gespannt, wer für die Restsumme aufkommt.

Hier die Rechnung:
Für Thalers Raufereigeschichte von der Gemeinde für ihn verauslagte Summe: 72.400 € (SZ-Redakteur Vinzenz Neumaier nannte diese Summe)
Zahlung der Anwaltskanzlei an die Gemeinde: 22.500 €
Zahlung eines einzelnen Rechtsanwalts dieser Kanzlei an die Gemeindekasse: 7.500 €
Thalers Zahlung an die Gemeidekasse: 8420 €

Macht nach Adam Riese einen offenen Restbetrag von 33.980 €.

Meine Rechtsauffassung: Diejenigen Gemeinderät:innen, die leichtfertig, trotz GR Georg Bartls Warnungen vor den Abstimmungen, „pro Kostenübernahme“ votiert haben, sollten die offenen 33.980 € an die Kämmerei überweisen (nennt sich Verursacherprinzip).

Bin sehr gespannt, ob diese GR-Mitglieder sich jetzt einen schlanken Fuß machen, indem sie sich vor der anteiligen Rückzahlung drücken wollen. Ich jedenfalls sehe nicht ein, warum die Echinger Steuerzahler die offenen knapp 34.000 € auf ihre Kappe nehmen sollen.

Guido Langenstück

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