Lesermail zum Artikel „Prozess gegen Thaler, Vergleich mit Anwälten“

Guten Morgen, verehrter Gemeinderat,

nachdem nun diese beiden Klagen (gegen die ehemalige Kanzlei und gegen Sebastian Thaler) ebenfalls von Juristen begleitet wird: gibts eine Kosten/Nutzen-Rechnung? Oder einfacher: Was konkret an €-Summe landet in der Echinger Gemeindekasse?

Nichts für ungut – aber das gehört doch auch zur Transparenz, oder?

Mit freundlichem Gruß,
Elke Saulewicz

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Saulewicz,

    grundsätzlich muss jeder Euro, der zu Unrecht verausgabt wurde, wieder zurück in die Gemeindekasse.

    Bei Korruption und Untreue gilt: Null Toleranz.

    Da die Sachverhalte doch sehr kompliziert und komplex sind, ist es folgerichtig, dass die Gemeinde Eching sich durch einen kompetenten Anwalt vertreten lässt.

    Da der Bürgermeister vermutlich nicht freiwillig sämtliche Auslagen, Kosten und Beträge ausgleichen wird, muss dies wohl gerichtlich geklärt werden. Soweit die Gemeinde Eching die gerichtlichen Auseinandersetzungen gewinnt, davon gehe ich persönlich aus, muss der Verurteilte auch die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren aus diesem Prozess bezahlen. Der Gemeinde entstehen dadurch eigentlich keine zusätzlichen Kosten.

    Eine Kosten-/Nutzenrechnung ist nur dann abzuwägen, wenn, wie zwischen den Anwälten oder den weiteren Beteiligten (Schuldnern), Vergleiche geschlossen werden. Dann könnte im Fall des Vergleichs auch die Gemeinde an den Kosten einen Anteil haben.

    Der Rat hat ja nunmehr einem Vergleich mit den ehemaligen gemeindlichen Anwälten zugestimmt. Diese Entscheidung ist richtig. Die Gemeinde entledigt sich damit eines vermutlich langwierigen Prozesses mit den ehemaligen Anwälten der Gemeinde.

    Jedoch gehe ich davon aus, dass der Gemeinderat versuchen wird (muss), sämtliche entstandenen und angefallenen Kosten dann beim Bürgermeister einzutreiben.

    Ob der Gemeinderat, insbesondere die Gemeinderäte, welche den materiell rechtswidrigen Beschlüssen im Juni und September 2020 (blanko) zugestimmt haben, hier ggf. auch mit haften, sollte der Gemeinderat, m. M. n. vorab von der Rechtsaufsicht klären lassen.

    Es wäre sicherlich nicht sehr schön und auch der Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn zu dieser Frage „zufällig“ eine Verjährung eintreten würde.

    Ich muss ausdrücklich betonen, dass ich kein Jurist bin, daher hier nur meine persönliche Einschätzung wiedergebe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Torsten Wende

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