Lesermail zum Artikel „Prozess gegen Thaler, Vergleich mit Anwälten“

Sehr geehrte Frau Saulewicz,

grundsätzlich muss jeder Euro, der zu Unrecht verausgabt wurde, wieder zurück in die Gemeindekasse.

Bei Korruption und Untreue gilt: Null Toleranz.

Da die Sachverhalte doch sehr kompliziert und komplex sind, ist es folgerichtig, dass die Gemeinde Eching sich durch einen kompetenten Anwalt vertreten lässt.

Da der Bürgermeister vermutlich nicht freiwillig sämtliche Auslagen, Kosten und Beträge ausgleichen wird, muss dies wohl gerichtlich geklärt werden. Soweit die Gemeinde Eching die gerichtlichen Auseinandersetzungen gewinnt, davon gehe ich persönlich aus, muss der Verurteilte auch die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren aus diesem Prozess bezahlen. Der Gemeinde entstehen dadurch eigentlich keine zusätzlichen Kosten.

Eine Kosten-/Nutzenrechnung ist nur dann abzuwägen, wenn, wie zwischen den Anwälten oder den weiteren Beteiligten (Schuldnern), Vergleiche geschlossen werden. Dann könnte im Fall des Vergleichs auch die Gemeinde an den Kosten einen Anteil haben.

Der Rat hat ja nunmehr einem Vergleich mit den ehemaligen gemeindlichen Anwälten zugestimmt. Diese Entscheidung ist richtig. Die Gemeinde entledigt sich damit eines vermutlich langwierigen Prozesses mit den ehemaligen Anwälten der Gemeinde.

Jedoch gehe ich davon aus, dass der Gemeinderat versuchen wird (muss), sämtliche entstandenen und angefallenen Kosten dann beim Bürgermeister einzutreiben.

Ob der Gemeinderat, insbesondere die Gemeinderäte, welche den materiell rechtswidrigen Beschlüssen im Juni und September 2020 (blanko) zugestimmt haben, hier ggf. auch mit haften, sollte der Gemeinderat, m. M. n. vorab von der Rechtsaufsicht klären lassen.

Es wäre sicherlich nicht sehr schön und auch der Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn zu dieser Frage „zufällig“ eine Verjährung eintreten würde.

Ich muss ausdrücklich betonen, dass ich kein Jurist bin, daher hier nur meine persönliche Einschätzung wiedergebe.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Wende

Ein Lesermail

  1. Zitat: „…Da der Bürgermeister vermutlich nicht freiwillig sämtliche Auslagen, Kosten und Beträge ausgleichen wird, muss dies wohl gerichtlich geklärt werden. Soweit die Gemeinde Eching die gerichtlichen Auseinandersetzungen gewinnt, davon gehe ich persönlich aus, muss der Verurteilte auch die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren aus diesem Prozess bezahlen…“

    Servus Herr Wende,

    ich kann mich Ihren Ausführungen vollinhaltlich anschließen.

    Wenn Herr Thaler noch einen Rest an Anstand und Verstand hat, lässt er es bei der Rückzahlung seines Anteils an die Gemeindekasse nicht erneut auf eine gerichtliche Auseinandersetzung (diesmal mit der Gemeinde) ankommen.

    Zur Erinnerung: Der am 01.08.2018 von ihm angerichtete Schaden (mindestens grob fahrlässige Sachbeschädigung eines VW Touareg mit seinem Mountainbike) betrug etwas über 4.300 €. Aber anstatt den durch sein privates Fehlverhalten am Echinger See verursachten Schaden dem geschädigten Autofahrer aus eigener Tasche zu erstatten, missbrauchte Thaler bekanntlich stattdessen die Echinger Gemeindekasse (durch arglistige Täuschung des Gemeinderats). Und die Echinger Bürgerschaft hat er bekanntlich ebenfalls belogen: siehe Thalers „Zeugenaufruf“ im Echinger Forum (Ausgabe 08/2019).

    Nun hat Thaler einen rechtskräftigen Strafbefehl über 240 Tagessätze. Setzt man bei ihm ein geschätztes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 5.000 € an, ergibt sich lt. Strafprozessordnung daraus ein Tagessatz von ca. 167 € (ein Tagessatz entspricht 1/30 vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen). Macht nach Adam Riese eine geschätzte Geldstrafe von 40.000 €, die Thaler jetzt an den Fiskus überweisen muss (Alternative: Ersatzhaft).

    Jeder, der noch halbwegs bei klarem Menschenverstand ist, wird feststellen, dass Thalers Zahlungsverweigerung gegenüber dem von ihm geschädigten Autofahrer mit anschließendem Mißbrauch des Gemeinderats sich für ihn finanziell nicht gelohnt hat (unabhängig davon, dass er nun vorbestraft ist, ein Disziplinarverfahren auf ihn zukommt und seine Reputation in Eching zerstört ist).

    Vielleicht lernt Thaler aus dieser Geschichte und „zickt“ nicht weiter rum, was die unverzügliche Rückerstattung der durch ihn verursachten Kosten im Zusammenhang mit seiner Raufereigeschichte an die Gemeinde betrifft. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob Thaler zur Selbstreflexion tatsächlich fähig ist.

    MfG
    Guido Langenstück

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