Lesermail zum Artikel „Prozess gegen Thaler, Vergleich mit Anwälten“

Zitat: „…Da der Bürgermeister vermutlich nicht freiwillig sämtliche Auslagen, Kosten und Beträge ausgleichen wird, muss dies wohl gerichtlich geklärt werden. Soweit die Gemeinde Eching die gerichtlichen Auseinandersetzungen gewinnt, davon gehe ich persönlich aus, muss der Verurteilte auch die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren aus diesem Prozess bezahlen…“

Servus Herr Wende,

ich kann mich Ihren Ausführungen vollinhaltlich anschließen.

Wenn Herr Thaler noch einen Rest an Anstand und Verstand hat, lässt er es bei der Rückzahlung seines Anteils an die Gemeindekasse nicht erneut auf eine gerichtliche Auseinandersetzung (diesmal mit der Gemeinde) ankommen.

Zur Erinnerung: Der am 01.08.2018 von ihm angerichtete Schaden (mindestens grob fahrlässige Sachbeschädigung eines VW Touareg mit seinem Mountainbike) betrug etwas über 4.300 €. Aber anstatt den durch sein privates Fehlverhalten am Echinger See verursachten Schaden dem geschädigten Autofahrer aus eigener Tasche zu erstatten, missbrauchte Thaler bekanntlich stattdessen die Echinger Gemeindekasse (durch arglistige Täuschung des Gemeinderats). Und die Echinger Bürgerschaft hat er bekanntlich ebenfalls belogen: siehe Thalers „Zeugenaufruf“ im Echinger Forum (Ausgabe 08/2019).

Nun hat Thaler einen rechtskräftigen Strafbefehl über 240 Tagessätze. Setzt man bei ihm ein geschätztes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 5.000 € an, ergibt sich lt. Strafprozessordnung daraus ein Tagessatz von ca. 167 € (ein Tagessatz entspricht 1/30 vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen). Macht nach Adam Riese eine geschätzte Geldstrafe von 40.000 €, die Thaler jetzt an den Fiskus überweisen muss (Alternative: Ersatzhaft).

Jeder, der noch halbwegs bei klarem Menschenverstand ist, wird feststellen, dass Thalers Zahlungsverweigerung gegenüber dem von ihm geschädigten Autofahrer mit anschließendem Mißbrauch des Gemeinderats sich für ihn finanziell nicht gelohnt hat (unabhängig davon, dass er nun vorbestraft ist, ein Disziplinarverfahren auf ihn zukommt und seine Reputation in Eching zerstört ist).

Vielleicht lernt Thaler aus dieser Geschichte und „zickt“ nicht weiter rum, was die unverzügliche Rückerstattung der durch ihn verursachten Kosten im Zusammenhang mit seiner Raufereigeschichte an die Gemeinde betrifft. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob Thaler zur Selbstreflexion tatsächlich fähig ist.

MfG
Guido Langenstück

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