Gerechtere Grabgebühren

Die neuen Friedhofsgebühren sind mit leichten Korrekturen zum ersten Entwurf nun festgesetzt worden. Konkret werden dadurch die Grabnutzungs-Gebühren teils bis zu 30 Euro teurer, teils bis zu 60 Euro günstiger. Ursache für die Ausschläge in beide Richtungen ist, dass die einzelnen Grabkosten nun deutlich differenzierter berechnet wurden.

Insbesondere die bei ihrer Entstehung minimalistisch bewerteten Urnen-Erdgräber werden nach exakter Kalkulation deutlich teurer. Am alten Friedhof Danziger Straße kosten sie nun 66 Euro jährlich statt bisher 48 Euro, am Südfriedhof 69 Euro statt bisher 49 Euro, anonyme Urnengräber 48 Euro statt bisher 33 Euro.

Die großen, alten Doppelgräber hingegen werden günstiger. An den Friedhöfen Danziger Straße sowie in Günzenhausen und Dietersheim kostet das Doppelgrab künftig 79 Euro statt bisher 89 Euro, am Südfriedhof 66 Euro statt 69 Euro. Die Urnenstelen an allen Friedhöfen, für die bisher 144 Euro berechnet worden waren, kosten künftig noch 83 Euro.

Die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung bei der Abwicklung der Friedhofsnutzung will der Gemeinderat auch mit der neuen Gestaltung explizit nicht erreichen, festgelegt wurde eine Kostendeckung von 70 Prozent. Nachdem bislang grob 50 Prozent erreicht waren, hätte eine restlose Kostendeckung bei den meisten Gräbern eine Verdopplung der Gebühren bedeutet.

Selbst diese 70 Prozent lehnte Otmar Dallinger ab. Akzeptable Friedhöfe vorzuhalten, sei „auch eine soziale Leistung“, argumentierte er, da müsse Kostendeckung nicht ein Ziel sein. Gegen seine Stimme beschloss der Gemeinderat mit 20:1 Stimmen die Neuerung, die nun in eine neue Satzung gegossen wird und dann bis 2027 gültig ist.

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