Lesermail zum Artikel „Dietersheimer Baugebiet geplatzt“

Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, ist der Rechtsgrundsatz der Vertragstreue. Dieser Grundsatz gilt für das gesamte Vertragsrecht. Er besagt, dass ein einmal geschlossener Vertrag von den daraus verpflichteten Parteien auch einzuhalten ist. Eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig, auch nicht von Bürgermeistern.

Wenn diese dann noch meinen, eine Feststellungsklage anstrengen zu müssen, so geht dies auf Kosten der Gemeinde, wie so vieles.

Dem vorbestraften Bürgermeister muss man lassen, dass er sich um die Beschäftigung und Bezahlung von Juristen aus der Gemeindekasse sehr verdient gemacht hat, wenngleich auch ohne Erfolg für die Gemeinde.

Den Wohnungssuchenden und Bauwilligen nützt das herzlich wenig, eine 8-jährige Verschleppung der Bebauung und Vervielfachung der Immobilien- und Baupreise ist die Folge.

Was hat er nicht versprochen, der Herr Thaler: Bezahlbarer Wohnraum für Echinger Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Annette und Dr. Andreas Erb

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