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ORTSGESCHEHEN

Spielhallenlizenz noch nicht beantragt

Wegen der geplanten Spielothek an der Bahnhofstraße liegen Rathaus und Landratsamt im Rechtsstreit. Die Befürchtungen der Gemeinde, der potentielle Betreiber könne die Uneinigkeit der Ämter nutzen, um vollendete Tatsachen zu schaffen, scheinen vorerst aber unbegründet: Die ebenfalls nötigen Genehmigungen für Gastronomie und Glücksspiel sind bislang noch nicht mal beantragt.
Die bisherige Genehmigung besagt nur, dass der vormalige Friseurladen gegenüber von Grasslhaus und Alten-Service-Zentrum nach Baurecht in eine Spielhalle umgewandelt werden darf. Für den Betrieb der Spielstätte dann sind jedoch weitere Antragsformulare vorgeschaltet. So muss eine Gewerberechtliche Genehmigung eingeholt werden, ebenfalls im Landratsamt, die dort auf Verwaltungsweg erteilt würde. Und schließlich muss eine Spielhalle auch nach den Vorgaben der bayerischen Statuten zum öffentlichen Glücksspiel bewertet werden.
Das Landratsamt hatte im Streit mit der Gemeinde in ihrer Stellungnahme bereits vielsagend darauf hingewiesen, "dass die Erteilung der weiteren erforderlichen Gestattungen für die Inbetriebnahme der Spielhalle durchaus fraglich ist". Rund einen Monat nach der baurechtlichen Freigabe der Nutzungsänderung sei jedenfalls im Landratsamt noch "kein Antrag auf glücksspiel- oder gewerberechtliche Genehmigung für dieses Objekt eingegangen", sagte Behördensprecherin Eva Dörpinghaus auf Anfrage.

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