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ORTSGESCHEHEN

Genehmigung, aber keine Genehmigung

Die geplante Spielothek an der Bahnhofstraße ist zwar genehmigt - aber sie darf nicht eröffnen. Das Landratsamt hatte das Projekt gegen die explizite Ablehnung der Gemeinde genehmigt, allerdings nur baurechtlich. Die Genehmigung für die Eröffnung einer Spielstätte nach den Vorgaben der bayerischen Statuten zum öffentlichen Glücksspiel wurde nach Auskunft aus dem Gemeindebauamt vom Landratsamt verweigert.
Damit dürfte die Spielothek theoretisch eröffnen, faktisch aber nicht. Die Gemeinde will aber weiter auch das theoretische Restrisiko ausmerzen. Denn die Umstände, die zur Verweigerung der Lizenz geführt haben, können sich auch mal ändern, das Rathaus will derartige Optionen aber grundlegend ausschließen.
Daher läuft gerade ein Bauleitplanverfahren, mit dem Eching im weiter gefassten Ortskern Spielhallen ausdrücklich verbieten will. Und es läuft weiter die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die baurechtliche Nutzungsgenehmigung durch das Landratsamt, mit dem die Gemeinde auch den ansonsten möglichen Präzedenzfall ausradieren will.

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