Für die nächsten Vergaben von Bauplätzen im vergünstigten Wohnbaumodell der Gemeinde hat das Rathaus jetzt die erst 2018 verabschiedeten Kriterien modifiziert. Die Einkommensobergrenze für Bewerber wurde angehoben, so dass sich nun auch etwas besser Verdienende bewerben dürfen.
Die Gemeinde vergibt Baugrund mit 30 Prozent Rabatt gegenüber dem statistischen Bodenrichtwert. Allerdings ist der günstigere Grund dann noch so teuer, dass so mancher Bewerber Schwierigkeiten hat, die Finanzierung zu stemmen.
Denn bewerben für den Sozialbonus darf man sich nur mit einem Familieneinkommen von maximal 100.000 Euro. Zum Baugrund – im aktuellen Neubaugebiet an der Böhmerwaldstraße 810 Euro pro Quadratmeter – kommen aber ungesponsert noch alle weiteren Folgekosten von der Erschließung bis zu den Baupreisen noch drauf.
Dass dies mit einer gedeckelten Obergrenze des Einkommens eine finanzielle Gratwanderung sei, „dazu bedarf es keiner Kenntnisse der höheren Mathematik“, heißt es in der Stellungnahme einer Rechtsberatung, die von der Gemeinde eingeholt wurde.
Die Expertise kommt daher zu dem Schluss, dass eine Anhebung der Einkommensgrenze durchaus zulässig wäre, was der Gemeinderat einhellig akzeptierte. Finanziell schlechter gestellte Bewerber kommen deshalb im Zweifel immer noch eher zum Zuge, weil sie dann innerhalb der Vergabekriterien stärker bepunktet werden.
Unterschiedliche Akzente setzten die Gruppierungen im Gemeinderat lediglich bei der Höhe des neuen Limits. Die SPD plädierte vorrangig für eine rechtlich absolut wasserdichte Marke, die bei 110.000 Euro läge. Der Bürgermeister schlug 120.000 Euro vor, was er über eine jährliche Anhebung seit der letzten Vergabe um vier Prozent plus Aufrundung hergeleitet hat.
Die FW forderten, die einschlägige Rechtsauslegung bis zum Maximum auszureizen und auf 130.000 Euro zu erhöhen. Dieser Maximalvorschlag wurde in der Abstimmung nur von FW und „Echinger Mitte“ getragen und mit 4:10 Stimmen abgelehnt. Mit 14:10 Stimmen setzten der Bürgermeister, CSU, FW, Bürger für Eching, FDP und Echinger Mitte dann 120.000 Euro als neue Einkommensobergrenze durch.
Hinter verschlossenen Türen hatte der Gemeinderat schon beschlossen, künftig verstärkt auf Grundstücksvergabe in Erbpacht statt Verlauf zu setzen. Auch die Möglichkeit, Einliegerwohnungen legal zu erlauben, soll von der Gemeindeverwaltung geprüft werden, lautet ein weiterer Prüfauftrag, den der Gemeinderat einstimmig erteilte.
Für das nächste anstehende Neubaugebiet Eching-West sollen die Gemeindegrundstücke jeweils zur Hälfte verkauft und verpachtet werden. Die neuen Einkommenslimits zur Bewerbung gelten für dieses Neubaugebiet bereits. Die Bewerbung für das Wohnbaumodell soll wohl unmittelbar Anfang 2021 starten.