Im Wohnbaumodell der Gemeinde Einliegerwohnungen zuzulassen, die dann vermietet werden können, ist nicht rechtmäßig. Das Landratsamt hat die gegenteilige Rechtsansicht von Bürgermeister Sebastian Thaler und einer Ratsmehrheit als „nicht zulässig“ bezeichnet.
Der Planungsausschuss des Gemeinderates hat nun die bereits eingeleitete Umplanung des Neubaugebiets östlich der Böhmerwaldstraße einstimmiug abgeblasen, das Neubaugebiet bleibt, wie es ist. Die CSU hatte eine Überprüfung durch die Rechtsaufsicht gefordert, weil sie den Vorgang von Anfang an als nicht vertretbar bewertet hatte.
Bei der Rücknahme der Umplanung im Ausschuss gab es intensive Debatten ums Rechthaben. Die CSU rügte, dass mit Umplanung und mehreren Debatten enormer Aufwand für ein nie zulässiges Unterfangen betrieben worden sei; Thaler konterte, dass der Konflikt erst durch den überdimensionierten Wohnungszuschnitt entstanden sei. Auf den hatten in einer früheren Debattenphase CSU/FW bestanden, während der Bürgermeister eine Überarbeitung zu kleineren Einheiten angeregt hatte.
Eine gescheiterte Umplanung des Baugebietes Böhmerwaldstraße sehe ich persönlich als das kleinere Problem.
Die Grundstücke sollen im Rahmen eines „Einheimischen-Modells“ vergeben werden. Und nachdem hier viele Jahre bis zur tatsächlichen Umsetzung verstrichen sind, wird der Verkauf der Grundstücke sicher nicht (!) auf der Basis Grundstückwert 2016 erfolgen können.
Eine Gemeinde darf Grund und Boden nicht unter Wert veräußern! Dies ist durch fortlaufende Rechtsprechung auch gesetzlich umfassend geregelt. Aufgrund der erheblichen Wertsteigerungen der letzten Jahre für Grund und Boden werden die Grundstücke trotz Einheimischen-Bonus erheblich teurer zu bewerten sein als z. B. 2016.
Über diese rechtlichen Vorgaben wird sich der Gemeinderat nicht einfach so hinwegsetzen können. Sonst geht´s ganz schnell in die persönliche Haftung….