Wohnbaumodell darf Einliegerwohnungen nicht fördern

Einliegerwohnungen wird es im Wohnbaumodell auch in den nächsten Baugebieten nicht geben. Im Baugebiet an der Böhmerwaldstraße wollte das Rathaus diese Möglichkeit als zusätzliche Finanzierungsquelle nachträglich erlauben, was die Rechtsaufsicht im Landratsamt allerdings nicht gestattet hatte. Die Kontrollbehörde riet nun auch davon ab, für weitere Baugebiete die Zulässigkeit ausdrücklich freizugeben.

Der Gemeinderat hatte insbesondere für Dietersheim Süd-Ost angedacht, Einliegerwohnungen zu erlauben, aber dafür Mietobergrenzen festzusetzen. So würde vergünstigter Wohnraum doppelt geschaffen und den Bauherrn die Finanzierung erleichtert.

Für die Rechtsaufsicht widerspräche das allerdings den rechtlichen Grundlagen derartiger Modelle, da nur der dringende Wohnraumbedarf des jeweils Begünstigten gefördert werden dürfe. Erhielte der aber Raum für eine vermietete Wohnung, diene die Förderung folglich nicht seinem Wohnbedürfnis.

Damit wäre eine Vermietung „mit dem erklärten Ziel des Wohnbaumodells nicht vereinbar“, urteilte das Landratsamt. Mit 30:1 Stimmen gegen das Votum von Josef Riemensberger beließ der Gemeinderat die bisherigen Vergaberichtlinien in Kraft, die Vermietung ausdrücklich ausschließen.

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