Anwälte und Bürgermeister im Visier

Mit einem neuen Anwalt will die Gemeinde die Ausgaben für Verfahrenskosten im Rechtsstreit von Bürgermeister Sebastian Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See zurückerstattet bekommen. Die Untersuchung der Gemeinde-Aufträge an den Schwager des Bürgermeisters wird nun der Kommunalaufsicht im Landratsamt zur Bewertung übergeben.

Beim Fortgang der beiden internen Ermittlungen durch Dritten Bürgermeister Leon Eckert (Grüne) gab es einmal mehr Gegenwind aus der CSU. Die beantragte diesmal, das Vorgehen zur Rückholung des Geldes einzustellen.

Ihr Sprecher Georg Bartl forderte, erst die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Thaler in der Sache der Prozesskosten abzuwarten. Zudem sei Eckert zu den Ermittlungen nicht ausreichend legitimiert und eventuell in Interessenkonflikte verstrickt.

Eckert hatte dargestellt, nach seiner Sichtung der Materie gehe er „davon aus, dass wir die ganze Summe zurückfordern können“. Er sieht die Ausgaben zunächst in einer fehlerhaften Beratung der Gemeinde durch deren Anwälte begründet.

Er hat bereits Strafanzeige gegen die Kanzlei gestellt. Genau darin wollte Bartl nun einen Interessenkonflikt Eckerts sehen, da der das weitere Verfahren möglicherweise nicht mehr objektiv begleiten könne.

Zudem lag im Umfeld der Anschuldigungen gegen Thaler auch eine Strafanzeige gegen Eckert vor, der beim Gebaren des Bürgermeisters seine Aufsichtspflichten vernachlässigt habe. (Diese Anzeige wurde nach Angaben Eckerts am Tag nach der Sitzung von der Staatsanwaltschaft niedergeschlagen.)

Und schließlich sieht Bartl den Dritten Bürgermeister nicht legitimiert, die Untersuchungen zu führen, da der Gemeinderat den Auftrag dazu der Zweiten Bürgermeisterin Stefanie Malenke erteilt habe. Seit die im Krankenstand weilt, lässt sie sich von Eckert vertreten. Die Prüfung der Rechtsansprüche müsse stattdessen die Kommunalaufsicht übernehmen, so Bartl.

Eckert betonte, der Übergang der Aufgaben von der Zweiten zum Dritten Bürgermeister sei gemäß Gemeindeordnung vollkommen legitim, die Rechtsaufsicht, mit der er in konstantem Kontakt stehe, habe das nicht ansatzweise hinterfragt.

Mögliche Interessenskonflikte sehe er insofern nicht, da er alle Handlungen transparent darlege. Das Geld jetzt nicht weiter einzufordern, wäre eine Pflichtverletzung des Gemeinderats: „Man kann nicht einfach untätig bleiben, wenn man sieht, dass man Ansprüche hat.“ Zudem würden „die Leute schon wollen, dass man diesen Sachen nachgeht“.

SPD-Sprecher Carsten Seiffert nannte die Forderung der CSU, die Aufklärung jetzt auszusetzen, „langsam ein bisschen lächerlich“. FW-Sprecher Christoph Gürtner sagte, man könne „definitiv niemandem verkaufen, hier jetzt eine Vollbremsung reinzuhauen“. Seit Eckert die Aufklärung übernommen habe, habe der Gemeinderat „die meisten Informationen erhalten“.

Lena Haußmann (Grüne) nannte die Verknüpfung der Rückforderung mit den strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bürgermeister durch die die CSU fehlerhaft; beides seien unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Zielsetzungen. „Darauf zu warten, bringt uns gar nichts“, warnte sie, es bestünde einzig die Gefahr, dass Forderungen verjähren könnten.

Auch die Kommunalaufsicht sei hierfür nicht zuständig, da sie einzig das öffentlich-rechtliche Handeln des Gemeinderats zu beurteilen habe, nicht aber eventuelle zivilrechtliche Ansprüche. Mit 20:2 Stimmen beschlossen SPD, Grüne, FW, „Bürger für Eching“, ÖDP und vier CSU-Räte gegen Bartl und die FDP, einen Anwalt einzuschalten und so das Geld zurückzuholen.

Die Details zu den Vergaben gemeindlicher Aufträge durch den Bürgermeister an seinen Schwager durfte Eckert wieder nur hinter verschlossenen Türen darlegen.

Er sagte, es handle sich bei den Kontakten der Gemeinde mit dem Betrieb des Schwagers um sieben Vorgänge, die abgeschlossen seien, und einen, der im Zuge der Untersuchungen gestoppt und offen gelassen worden sei. Drei davon seien kleinere Angelegenheiten mit Auftragssummen unter 1000 Euro, zu denen es keine Ausschreibungsunterlagen gebe.

Alle anderen Vergabedokumentationen mit Vergleichsangeboten und Summen lägen ihm vor, er habe sie bereits bei der Rechtsaufsicht eingereicht. Einstimmig entschied der Gemeinderat, hier das Votum aus dem Landratsamt abzuwarten.

2 Lesermails

  1. Hätten sich die „Bunten“ (zu denen auch der 3. Bgm. Leon Eckert gehört) von Thaler nicht viel zu lange instrumentalisieren lassen und nicht mehrfach „pro Kostenübernahme“ in Zusammenhang mit Thalers Möchtegern-Hilfssheriff-Aktion (am 01.08.18) votiert, wäre die gestrige Diskussion und Abstimmung im Gemeinderat überhaupt nicht nötig gewesen. Zur Erinnerung: Georg Bartl hatte in mehreren Gemeinderatssitzungen seine Bedenken vorgetragen, wurde aber (leider) mehrheitlich überstimmt.

    Übrigens: Ich bin sehr gespannt, wie lange es dauert, bis auch öffentlich publik wird, wieviele Aufträge und in welcher Höhe an Thalers Schwager, Frederic Glaser (Inhaber der Glaser Gallery; Amberg i.d.Obpf.), von der Gemeinde vergeben wurden (was gem. Art. 38 KWBG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-38) grundsätzlich verboten ist).

    Es wäre für die gesamte Gemeinde (insbesondere für die Kämmerei) sicherlich gut, wenn dieser gordische Knoten bald gelöst wird.

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert