Beschlüsse zur Kostenübernahme aufgehoben

Der Gemeinderat hat jetzt die Beschlüsse aufgehoben, mit denen er 2020 genehmigt hatte, die Verfahrenskosten für den Rechtsstreit von Bürgermeister Sebastian Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018 zu tragen.

Die Kommunalaufsicht im Freisinger Landratsamt hatte diese Beschlüsse als rechtswidrig gesehen und ihre Rücknahme empfohlen. Das ist nun wohl der Einstieg in ein wahrscheinlich langwieriges Procedere, das bezahlte Geld zurückfordern zu können.

Allerdings ist auch der Aufhebungsbeschluss rechtlich problematisch, da die korrigierten Beschlüsse bereits vollzogen sind. Die Räte der SPD sowie einer der „Bürger für Eching“ stimmten denn auch gegen die rückwirkende Aufhebung, die CSU, Grüne, FW, FDP und ein „Bürger für Eching“ mit 15:4 Stimmen beschlossen.

„Zur Heilung eines nicht rechtmäßigen Beschlusses beschließen wir jetzt sehenden Auges, was wieder nicht rechtmäßig ist“, lehnte SPD-Sprecher Herbert Hahner den Aufhebungsbeschluss ab.

Dritter Bürgermeister Leon Eckert (Grüne), der im Auftrag des Gemeinderats den Vorgang bearbeitet, verwies auf die Empfehlung der Kommunalaufsicht, schlug aber vor, den neuerlichen Beschluss unverzüglich wieder dem Landratsamt vorzulegen, da dessen Aussagen im Vorfeld doch „viele Fragezeichen“ hinterlassen hätten. Dieser Vorschlag wurde einstimmig akzeptiert.

Der Gemeinderat stellte bei der Aufhebung der Beschlüsse fest, dass die seinerzeitige Expertise der gemeindlichen Anwälte als Grundlage der Abstimmung „rechtlich unzutreffend“ gewesen sei.

Offenbar war die Abwicklung auch im Rathaus schon früher strittig, denn bereits im Frühjahr 2021 hatte der Bürgermeister selbst bei der Kommunalaufsicht angefragt, wie die Bezahlung der Verfahrenskosten zu bewerten sei.

Schon damals habe die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass der Vorgang am See keine gemeindliche Ansicht gewesen sei und Thaler als Privatmann gehandelt habe, nicht als Bürgermeister im Amt. So hatte zuvor auch bereits das Gericht geurteilt.

Warum Thaler dies 2021 angefragt hatte und ob sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergaben, ist nicht bekannt, da der Bürgermeister zu der Sache keinerlei Stellung nimmt. Eckert berichtete, dass auch eine Anfrage von ihm zur schriftlichen Stellungnahme Thalers zur Revision der Beschlüsse unbeantwortet geblieben sei.

Thaler, der von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen war, sagte bei der Rückkehr in die Sitzung spöttisch, er „gratuliere dem Gremium zu seiner Allwissenheit“.

3 Lesermails

  1. Liebe Echinger Mitbürger*innen,

    zu den vier Grundsätzen des Strafrechts zählt das Rückwirkungsverbot. Was zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar war, kann nicht bestraft werden.

    Kann man das nun auch auf das gemeindliche Handeln übertragen? Darf der Gemeinderat rückwirkend einmal gegebene Zusagen wieder einkassieren? Das Landratsamt Freising meint ja, die vom Amt selbst genannten Kommentare zur Bayrischen Gemeindeordnung sagen nein.

    Ich zitiere hier Leon Eckert, den vom Gemeinderat mit der Aufarbeitung des Sachverhalts beauftragten 3. Bürgermeister (Schreiben an die Ratsmitglieder): „Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass eine rückwirkende Aufhebung der Kostenübernahmebeschlüsse rechtlich nicht eindeutig möglich ist. Die Kommunalaufsicht scheint sich insofern selbst nicht ganz sicher zu sein, worauf die Einschränkung ´unseres Erachtens´ hindeutet. Aus der von der Kommunalaufsicht zitierten Kommentarstelle (Widtmann/Grasser/Glaser, Art. 51, Rn. 8, BayGO) ergibt sich die Möglichkeit einer rückwirkenden Aufhebung nicht. Aus dem Kommentar (Schulz/Wachsmuth) ergibt sich, dass eine rückwirkende Aufhebung eines bereits vollzogenen rechtswidrigen Beschlusses nicht möglich ist.“

    Zur Erinnerung: Es geht um einen Vorfall am Echinger See im Jahre 2018. Echings Bürgermeister hatte einen Verkehrsteilnehmer auf dessen Fehlverhalten hingewiesen. Der daraus resultierende Streit landete dann vor dem Landgericht Landshut.

    Gestützt auf das Gutachten einer Anwaltskanzlei und sicherlich bei vielen Ratsmitgliedern auch im Einklang mit dem persönlichen Rechtsempfinden, hatte der Gemeinderat mehrheitlich dem obersten Angestellten der Gemeinde (genauer: Wahlbeamten) gemeindlichen Rechtsschutz in dieser Angelegenheit zugesichert. Ein übliches Verhalten in solchen Fällen. Mit dieser Zusicherung im Hintergrund führte Herr Thaler dann den Rechtsstreit nach erstinstanzlicher für ihn negativer Entscheidung (LG Landshut) vor dem OLG München weiter.

    Und jetzt? Der Gemeinderat nimmt mit Mehrheitsbeschluss (24.05.2022) seine ursprünglich gegebene Zusage, trotz der geschilderten sehr wackligen Rechtsgrundlage, wieder zurück. Einen klaren Weg, wie die aufgelaufenen Kosten für den gewährten Rechtsschutz wieder „hereingeholt“ werden können, konnte niemand aufzeigen. Es soll erneut die Rechtsaufsicht befragt werden. Realistisch zu erwarten sind weitere Rechtsstreitigkeiten mit den entsprechenden Anwaltskosten.

    Meinem Rechtsempfinden läuft der gewählte Weg zuwider. Er wird, je nachdem wie nach der Stellungnahme des Landratsamtes weiter verfahren wird, der Gemeinde eher mehr Geld kosten als sie zurückerwarten kann.

    Herbert Hahner, Sprecher der SPD-Fraktion

    Hierzu ist eine Anmerkung des Landratsamts Freising eingegangen: „In dem vom Amt genannten Kommentar zur Bayerischen Gemeindeordnung heißt es wörtlich: ‚Ein einmal gefasster Beschluss bleibt im Grundsatz bestehen, bis er durch einen gegenteiligen Beschluss des Gemeinderats wieder aufgehoben wird, sei es für die Zukunft, sei es – was mit gewissen Einschränkungen zulässig ist – mit Rückwirkung.‘ Der Gemeinderat kann einen einmal gefassten Beschluss also durchaus wieder aufheben – auch mit Rückwirkung.“

    1. Die Gemeinderäte hatten zugestimmt, weil BM Thaler denen eine Lügengeschichte aufgetischt hat, die so nicht stattgefunden hat. Das hat auch das Gericht so gesehen, dass die Version Thaler nicht so passiert ist, sondern dass das Rad absichtlich gegen das Auto gedrückt wurde.
      Hätten die Gemeinderäte die wahre Geschichte gekannt, hätte keiner für eine Kostenübernahme gestimmt.

  2. Werter Herr (Noch-)Bürgermeister Thaler,

    Ihnen wird das Spötteln noch vergehen. Spätestens, wenn Sie auf der Anklagebank beim Amtsgericht Freising sitzen (dem Strafbefehl wegen Untreue haben Sie bekanntlich widersprochen), dürfte Ihnen vom Richter oder der Richterin klar gemacht werden, dass nicht Sie die Gesetze schreiben, sondern sich an diese zu halten haben (wie jede(r) andere auch).

    Übrigens: Ich werde als Zuschauer zu Ihrem Prozess kommen (Herr Bachhuber wird uns den Gerichtstermin sicherlich rechtzeitig mitteilen). Und, so wie ich gehört habe, werde ich nicht der Einzige aus Eching sein, der wegen Ihnen auf den Freisinger Domberg (Amtsgericht) kommt.

    Hochachtungsvoll
    Guido Langenstück

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