Das Geld, das für den Rechtsstreit von Bürgermeister Sebastian Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See ausgegeben wurde, will die Gemeinde von Thaler erstattet bekommen. Wie Dritter Bürgermeister Leon Eckert (Grüne) im Gemeinderat berichtete, sieht die Kommunale Rechtsaufsicht Thaler als ersten Adressat der Rückforderungen.
Seitdem die Staatsanwaltschaft in der Sache wegen Untreue gegen Thaler ermittelt, geht der Gemeinderat davon aus, dass die damals beschlossene Kostenerstattung unberechtigt war. Nach bisher weder bestätigten noch dementierten Meldungen wurden gut 72.000 Euro an Anwalts-, Verfahrens- und Schadensersatzkosten ausbezahlt.
Nach der Einschätzung der Rechtsaufsicht soll ein verwaltungsrechtlicher Weg gegen Thaler wegen einer Rückzahlung in Anspruch genommen werden. Daneben – oder je nach Verfahrensausgang auch danach – kann die Gemeinde auch die eigenen damaligen Anwälte zivilrechtlich in Anspruch nehmen, da man sich fehlerhaft beraten fühlt.
Eckert sagte, er habe Thaler zu einer Stellungnahme bezüglich der rechtswidrigen Zahlungen aufgefordert, aber noch nicht erhalten. Danach werde das konkrete Vorgehen beraten.
Eckert, der vom Gemeinderat die Aufklärung des Falles übertragen bekommen hat, ist mittlerweile der Ansicht, dass die Beschlüsse des Gemeinderats zur Kostenübernahme rechtswidrig gewesen seien. Die Beschlussfassung sei nach seiner Darstellung seinerzeit auf der Grundlage der Beratung der langjährigen Gemeindeanwälte ergangen, die eine rechtlich verpflichtende Kostenübernahme der Gemeinde aus Fürsorgegründen für den Bürgermeister festgestellt habe.
Allerdings wäre nach Ansicht Eckerts selbst im Fall, dass der Vorgang als dienstlich angesehen worden wäre, nur eine deutlich geringe Erstattung rechtlich in Betracht gekommen. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde hätte zudem nach dem von Thaler verlorenen Zivilprozess an das Rathaus zurückerstattet werden müssen. Darüber sei der Gemeinderat aber nie von seinen Anwälten unterrichtet worden.
Hinter verschlossenen Türen haben sich in dieser Woche offenbar der Gemeinderat und die bisherigen Gemeindeanwälte getroffen. Die FW hatten beantragt, die Zusammenarbeit mit der Kanzlei aufgrund des Vorgangs zu beenden. Auf Initiative der damaligen Zweiten Bürgermeisterin Stefanie Malenke (SPD) sollte den Anwälten aber zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme geboten werden.
Nach Aussage von Eckert sei er von diesem von den Anwälten angesetzten Termin explizit ausgeladen gewesen. Der Dritte Bürgermeister hatte im Zuge seiner Auseinandersetzung mit der Materie Strafanzeige gegen die Kanzlei wegen Parteienverrats gestellt. Der läge nach seiner Auffassung vor, da die Anwälte die Gemeinde und Thaler beraten hätten, obwohl in der Frage der Kostenerstattung diese beide Mandaten unterschiedliche Interessen gehabt hätten.
Während der seit der Durchsuchung des Rathauses durch die Staatsanwaltschaft im Juli andauernden rechtlichen Aufarbeitung hat Thaler dem Vernehmen nach bereits einen vierstelligen Betrag an die Gemeindekasse zurückerstattet. Im Zusammenhang dieser Abwicklung hat Thaler bereits einen Strafbefehl des Amtsgerichts Freising wegen Untreue erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.
Die Plünderung der Echinger Gemeindekasse
Seit Oktober 2019 habe ich fortlaufend den Gemeinderat und die Öffentlichkeit darüber informiert, dass es hier „Ungereimtheiten“ im Zusammenhang mit der Übernahme von Anwalts-, Verfahrens- und Schadenersatzkosten zum Vorteil des 1. Bürgermeisters gibt.
Nunmehr erfahren wir – nebenbei -, dass die Beschlüsse des Gemeinderates vom Juni 2020 (rückwirkende Kostenübernahme) und September 2020 (zukünftige Kostenübernahme) materiell rechtswidrig waren. Mit diesen Beschlüssen der Mehrheitsfraktion der „Bunten“ war der Plünderung der Echinger Gemeindekasse Tür und Tor geöffnet. Diese Beschlüsse hätten m. M. n. überhaupt nicht vollzogen werden dürfen und müssen aufgehoben werden.
Der Versuch, jetzt die anerkannte und langjährig tätige Anwaltskanzlei der Gemeinde für dieses Versagen ins Boot zu holen, ist nur noch billig. Ein Ablenkungsmanöver?
Die stets konstruktive Kritik der Kollegen im Gemeinderat von CSU/FW/F.D.P., hier im Besonderen des Gemeinderates Georg Bartl, wurde schlicht von den „Bunten“ missachtet und z. T. ins Lächerliche gezogen. Eine Entschuldigung darf man erwarten?
Dass jetzt genau die Personen die Aufklärer abgeben, welche vorher diese materiell rechtswidrigen Beschlüsse zu Lasten der Gemeinde gutgeheißen und durchgewunken haben, ist so, als mache man den Bock zum Gärtner…
Anm.:
Art. 30, Abs. 3, Gemeindeordnung:
Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Zitat: „…Daneben – oder je nach Verfahrensausgang auch danach – kann die Gemeinde auch die eigenen damaligen Anwälte zivilrechtlich in Anspruch nehmen, da man sich fehlerhaft beraten fühlt…“
Tja, liebe ehemalige Thaler-Unterstützer im Gemeinderat, den ganzen Schlamassel hättet Ihr Euch sparen können, wenn Ihr, anstatt nur auf den Persilschein für Thaler der Anwaltskanzlei zu vertrauen, auf die mahnenden Worte des Gemeinderatsmitglieds Georg Bartl gehört hättet: Bartl hatte vor der Entscheidung „Pro/Kontra Kostenübernahme“ mehrmals (!) angemahnt, das zivilrechtliche Urteil des Landgerichts Landshut abzuwarten und als weitere Entscheidungsgrundlage zu berücksichtigen (das Landgericht stellte – im Gegensatz zur Anwaltskanzlei S/H/V – bekanntlich fest, dass Thaler keine Legitimation zur Maßregelung von Autofahrern am 01.08.18 besaß).
Für diese Naivität, Borniertheit und Thaler-Hörigkeit mancher Gemeinderäte gibt´s keine juristische Verfolgbarkeit, allerdings die deutliche Quittung bei der nächsten Kommunalwahl (hoffentlich).
Übrigens: Wenn die von Leon Eckert (3. Bürgermeister) angezeigte Anwaltskanzlei sich nicht mit ihm an einen Tisch setzen und nach einer vernünftigen Lösung suchen will, müssen halt (mal wieder) Gerichte entscheiden. Zumindest sehe ich den neugewählten 2. Bgm. Axel Reiß jetzt in der Pflicht, sämtliche noch offenen Beträge bei Herrn Thaler baldmöglichst einzutreiben (siehe meine diesbezügliche Lesermail: https://echinger-zeitung.de/2022/04/27/lesermail-zum-artikel-reiss-zum-zweiten-buergermeister-gewaehlt).
Reiß sollte m. E. prüfen, ob der noch offene Betrag eventuell in Raten von Thalers Gehaltszahlungen (Besoldungsgruppe B2) einbehalten werden kann, bis die von der Gemeinde verauslagten 72.400 € komplett getilgt sind. Von sich aus wird Thaler, so wie ich ihn kenne, nicht auf diese Lösung kommen wollen.