Prozess um Lesermail

Im Gefolge der Debatten um Bürgermeister Sebastian Thaler wird am Landgericht München II nun auch verhandelt zwischen Dritten Bürgermeister Leon Eckert und Torsten Wende, ehemals Bürgermeister von Haimhausen und nun mit Gewerbe in Eching ansässig.

Eckert war Anfang 2022 über seinen Vater, den Rechtsanwalt Ralf Eckert, mit Abmahnungen gegen diverse Kommentare in Echinger online-Foren vorgegangen. Eine davon erhielt Torsten Wende für ein Lesermail in der echinger-zeitung.de, in dem er Eckert vorgehalten hatte, als Grüner Gemeinderat aus der „Bunten Fraktion“, die Thaler unterstützt hatte, viel zu befangen für eine Rolle bei der Aufarbeitung zu sein.

Gegen einige Details dieser Vorwürfe verwahrte sich Eckert mit einer Abmahnung. Insbesondere störte er sich daran, dass Wende mit seinen Attacken unter dem Motto „genug ist genug“ ihm eine zentrale Rolle bei der Freigabe der Mittel für die Verfahrenskosten zuschreiben würde. Während der Auszahlung der meisten Mittel 2019 war Eckert aber noch gar nicht Dritter Bürgermeister und die Freigabe-Beschlüsse seien – in nichtöffentlicher Sitzung – jeweils mit breiten Mehrheiten getragen worden.

Daher seien die Attacken Wendes, eines CSU-Mitglieds, auf ihn persönlich „Parteipolitik“, heißt es in Eckerts Abmahnung, und „geeignet, ihn verächtlich zu machen und ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“.

Gegen diese Abmahnung legte nun wiederum Wende über seine Anwälte Erwiderung ein und wies die Abmahnung zurück. Die Vorwürfe von Eckert werden im Detail aufgegriffen und daher dann die Abmahnung als „unbegründet“ gewertet.

Eckert wird aufgefordert, die Abmahnung zurückzunehmen, was aber nicht geschehen ist. Für ihn sei „die Sache erledigt gewesen“, erklärt Eckert die fehlende Reaktion. Auf die Abmahnung hin habe die echinger-zeitung.de den Beitrag Wendes entfernt, „damit war das Abmahnungsziel erreicht“.

Wende beharrt freilich auf eine Klärung und legte nun eine sogenannte „negative Feststellungsklage“ gegen Eckert ein, mit der gerichtlich erreicht werden soll, dass Wende die beanstandeten Aussagen nicht zurückzunehmen habe.

Das Gericht hatte einen Güteversuch angesetzt, der aber geplatzt ist. Eckert hatte den Terminvorschlag für den Schlichtungsversuch am letzten Tag der Frist akzeptiert, was Wende als „Spielchen“ auffasste und seine Zustimmung verweigerte. Eine Verhandlung war nun für Dezember angesetzt, wurde aber vom Gericht auf Februar verschoben.

3 Lesermails

  1. Herrn Wende wegen seiner von ihm geäußerten Meinung abzumahnen, ist schon sonderbar. Offenbart es doch Eckerts eigenwilliges Demokratieverständnis.

    Nachdenklich stimmt auch die mit der Abmahnung verfolgte Zielsetzung, nämlich die Entfernung der von Herrn Wende geschriebenen Lesermail und seiner darin geäußerten Meinung aus der Echinger Online-Zeitung. Sollte hier gar die öffentliche Meinungsbildung manipuliert werden?

    Im Zusammenhang mit der Causa Thaler und dem Gemeinderat stellt sich jedoch noch eine ganz andere Frage. Warum hat denn Leon Eckert als Gemeinderatsmitglied den materiell rechtswidrigen Beschlussanträgen zur Kostenübernahme überhaupt zugestimmt? Ganz zu schweigen davon, dass diese Gemeinderatsbeschlüsse gar nie vollzogen werden hätten dürfen.

    Warum war Eckert nicht, wie beispielsweise GR Bartl und andere kommunalpolitisch Interessierte, bei der Verhandlung Thalers vor dem LG Landshut vor Ort, um sich eine eigene Meinung über den Sachverhalt zu bilden, bevor er zugunsten Thalers und zulasten der Gemeinde abstimmte?

    Noch interessanter wäre es jedoch, die Gründe zu kennen, warum sich Eckert bereits öffentlich als Aufklärer in der Causa Thaler inszenierte, bevor er überhaupt per Gemeinderatsbeschluss damit beauftragt worden war. Oder ist gar zu befürchten, dass Thaler in Abhängigkeit des von der Gemeinde mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht geltend gemachten Rückzahlungsanspruchs auch die Gemeinderäte, die ihn durch ihre Stimme unterstützten, persönlich in Anspruch nehmen könnte? Da die Abstimmung im Ratsgremium namentlich erfolgte, könnte dann u. a. auch Herr Eckert selbst betroffen sein.

    Das lässt das Engagement von Eckert als Aufklärer in der Causa Thaler plötzlich in einem ganz anderen Licht erscheinen.

    In Anbetracht der Fehler der amtierenden Ratsmitglieder, die das Ausplündern der Gemeindekasse mit ihrer Stimme möglich machten, sollte der Gemeinderat alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um die zu Unrecht verauslagte Summe zurück zu holen. Das ist er den Echinger Steuerzahlern einfach schuldig.

  2. Zitat: „…Gegen einige Details dieser Vorwürfe verwahrte sich Eckert mit einer Abmahnung. Insbesondere störte er sich daran, dass Wende mit seinen Attacken unter dem Motto „genug ist genug“ ihm eine zentrale Rolle bei der Freigabe der Mittel für die Verfahrenskosten zuschreiben würde. Während der Auszahlung der meisten Mittel 2019 war Eckert aber noch gar nicht Dritter Bürgermeister und die Freigabe-Beschlüsse seien – in nichtöffentlicher Sitzung – jeweils mit breiten Mehrheiten getragen worden…“

    Man beachte: Zum Zeitpunkt beider Abstimmungen „pro/kontra Kostenübernahme“ war Leon Eckert bereits 3. Bgm. von Eching (und GR-Mitglied für B.90/Die Grünen). Nur zum Zeitpunkt der ersten Auszahlungen an Thalers Anwälte war er noch nicht 3. Bürgermeister.

    Er muss (leider) daran erinnert werden, dass er, wie alle anderen GR-Mitglieder, einen Amtseid abgelegt hatte. Dieser beinhaltet, dass man schwört, Schaden von der Gemeinde (nicht von Thalers Girokonto!) abzuwenden.

    Diesen Schwur hatte Eckert, wie alle seine „bunten“ Mitstreiter im Gemeinderat, bei der Abstimmung bzgl. Kostenübernahme offensichtlich vergessen (GR-Mitglied Georg Bartl hatte vor den Abstimmungen bekanntlich 2x angemahnt, das zu erwartende Landshuter Urteil abzuwarten, bevor darüber entschieden wird (Bartl wurde bekanntlich 2x von den „Bunten“ überstimmt (auch von Leon Eckert))).

    Daher ist Eckerts Verweis darauf, er sei damals noch nicht 3. Bgm. gewesen, sowohl partiell falsch als auch nassforsch (ein m. E. leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver).

    Nun ja, warten wir den Zivilprozess „Torsten Wende ./. Leon Eckert“ am 02.02.24 beim Landgericht München II ab. Ich beabsichte, als Zuschauer dabei zu sein (wird hoffentlich ein Lehrstück in Sachen Demokratie und Meinungsfreiheit).

    Übrigens: Herr Wende und ich kennen uns schon lange und sind, obwohl er das CSU- und ich das Grünen-Parteibuch besitze, in vielen Dingen derselben Meinung. In Sachen Verwaltungsrecht ist Wende – im Gegensatz zu Eckert – ein Vollprofi: er hatte die Gemeinde Haimhausen 18 Jahre lang als 1. Bgm. geleitet (übrigens: skandalfrei).

    Nein, Herr Eckert, hier geht´s überhaupt nicht um Parteipolitik, sondern darum, dass jemand Sie (m. E. zu Recht) öffentlich angegriffen hat, weil Sie nachweislich „Bockmist“ gebaut haben (jetzt läuft Leon Eckert den zu Unrecht für Thalers private (!) Raufereigeschichte von der Gemeinde verauslagten 72.400 € hinterher und versucht sie, bei wem auch immer, einzutreiben).

    Dass Sie, werter Herr Eckert, offensichtlich nicht kritikfähig sind, ist ausschließlich Ihr Problem. Ich empfehle Ihnen daher, Art. 5, Satz 1 GG zu lesen.

  3. „Wehret den Anfängen“

    Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen.

    Leider muss ich sagen, habe ich, obwohl ich auch Lesermails geschrieben habe, keine Abmahnung erhalten. Ich hätte genauso reagiert wie Herr Wende, dieses Recht lasse ich mir nicht nehmen.

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