8420 Euro vom Gemeindekonto abgezwackt

Bürgermeister Sebastian Thaler wurde vom Amtsgericht Freising wegen Untreue verurteilt, weil er seine „Stellung als Amtsträger missbraucht“ und der Gemeinde „Nachteil zufügt“ habe. Thaler wurde zu 240 Tagessätzen verurteilt.

Dazu hat Thaler am Montag Mittag eine Stellungnahme verschickt.

Grundlage der Verurteilung waren alle Zahlungen der Gemeinde im Kontext eines Rechtsstreits von Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See, die ausbezahlt wurden, nachdem der Bürgermeister seine Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung zurückgenommen hatte.

Thaler hätte den Gemeinderat über die Rücknahme der Berufung informieren und die Zahlungen vom Gemeindekonto stoppen müssen, so das Gericht. Stattdessen seien aber weitere 8419,68 Euro von Gemeindekonten abgebucht worden, für die Thaler nun verurteilt wurde.

Dem Gemeinderat habe Thaler wesentliche Informationen verschwiegen, so das Gericht, mit denen die Beschlüsse zur Kostenübernahme in anderem Licht erschienen wären. Weder habe er dem Gemeinderat die Einschätzung des Oberlandesgerichts mitgeteilt, wonach eine Revision zwecklos wäre, noch die darauf folgende Rücknahme der Berufung.

Das Mandat des Gemeinderatsbeschlusses habe sich zudem ohnehin nur auf die Verfahrenskosten bezogen, so die Auslegung des Gerichts, nicht aber auf die Schadensersatzsumme, zu der Thaler verurteilt worden war. Auch diese rund 4500 Euro plus Verzinsung ließ Thaler aber von der Gemeinde begleichen. Dem Vernehmen nach hat Thaler die im Strafbefehl inkriminierte Summe mittlerweile an die Gemeinde zurückbezahlt.

Am Mittwoch tritt der Gemeinderat zu einer Sitzung unter Leitung von Zweitem Bürgermeister Axel Reiß zusammen, um den Fortgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen den Bürgermeister angesichts des rechtskräftigen Strafbefehls zu beraten. Bislang hatte dieses Verfahren wegen des anhängigen Strafverfahrens geruht.

Hauptthema am Mittwoch ist jedoch unabhängig von der akuten Entwicklung um den Bürgermeister das Verfahren gegen die damaligen Gemeindeanwälte wegen fehlerhafter Beratung. Hier liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts vor, über dessen Annahme der Gemeinderat befinden muss.

(Die gesamte Vorgeschichte und alle Hintergründe sind gesammelt in der „Akte Thaler„)

2 Lesermails

  1. Cui bono? (lateinisch für „Wem zum Vorteil?“)

    Der nunmehr von BM Thaler akzeptierte Strafbefehl über 240 Tagessätze (300 Tagessätze sind maximal zulässig) stammt von Anfang 2022. Seit der Festsetzung dieser Strafe sind nun etwa 2 Jahre vergangen. Wem hat diese Verzögerung genutzt?

    Eigentlich nur dem Bürgermeister nach der üblichen Meinwohlpolitik. So hat seine Schwester auch als Nichteinheimische ein verbilligtes Grundstück in Dietersheim nach dem Einheimischenmodell erhalten (Ersparnis ein 6stelliger Betrag).

    Die Dietersheimer erfreuen sich nunmehr einer sogenannten Wallfahrtskapelle im Landschaftsschutzgebiet, welche tatsächlich so unnötig wie ein Kropf ist, aber vom Haus- und Hofarchitekten Wagner aus Dietersheim gewünscht war.

    Die Burke-Akademie liefert weiterhin nutzlose Logos, etwa für die Musikschule, der Tennisclub profitiert bei Zuwendungen zur Platzpflege usw.

    Nicht zuletzt sind 2 Jahre bei einem monatlichen Gehalt von 8000 € plus sonstiger Aufwandsentschädigungen durchaus ein schöner Batzen.

    Der Neufahrner Herr Weizenegger lebt offensichtlich in einem Paralleluniversum oder Neufahrn ist einfach zu weit von Eching entfernt.

    Selbiges gilt wohl auch für einige Ehrenbürger (meist von Thalers Gnaden) mit SPD-Parteibüchlein, welche, wie auf der jüngsten Weihnachtsfeier geäußert, die Gemeinde gut aufgestellt sehen.

    Von Unschuldsvermutung kann nach dem rechtskräftigen Urteil keine Rede mehr sein, weiteres Zuwarten bringt weiteren Schaden für die Gemeinde. Wessen Partikularinteressen die Verzögerung nützte und nützt, ist durchaus durchsichtig.

    Dr. Andreas Erb

  2. 240 Tagessätze bedeutet:

    a) mehr als 90 Tagessätze (das ist die Grenze, ab der ein Dauereintrag im Führungszeugnis erfolgt) und daraus folgend

    b) Disziplinarverfahren durch die Landesanwaltschaft (Thaler ist Kommunalwahlbeamter und unterliegt somit dem Disziplinarrecht für Beamte).

    Wird sicherlich noch spannend…

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