Dietersheimer Baugebiet geplatzt

Seit fast 20 Jahren ruht die geplante Baulandausweisung in Dietersheim Süd-West – und das wird vorerst auch so bleiben. Die Gemeinde hat vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess gegen einen Grundstücks-Eigentümer verloren, der das gesamte Konstrukt des Neubaugebiets in Frage stellt.

Um das Jahr 2004 hatte das Rathaus im Dietersheimer Süden Flächen zur Wohnbebauung erworben. Unter der Ägide von Bürgermeister Josef Riemensberger wurden für die beiden formal gesplitteten Baugebiete Süd-West und Süd-Ost die Planungen entwickelt und Umlageverfahren beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beauftragt. Da jeder Grundeigner Teile seines Baulands an die Gemeinde abtreten hatte müssen, sollten über das Umlegungsverfahren praktikable Grundstückszuschnitte für jeden Beteiligten erarbeitet werden.

Als 2016 Sebastian Thaler die Nachfolge Riemensbergers als Bürgermeister antrat, standen die im Umlegungsverfahren entwickelten Flächenprofile zur Beurkundung an. 2004 war für die Grundstücke in den damaligen Abtretungsverträgen eine Umlegung anhand der eingebrachten Flächengrößen vereinbart; nun stellte sich jedoch heraus, dass sich das von der Gemeinde beauftragte Umlegungsverfahren am Flächenwert orientiert hatte.

Während laut Thalers Angaben in Dietersheim Süd-Ost alle beteiligten Eigentümer die Umlegung nach Flächenwert akzeptiert hätten und damit ab 2017 das weitere Verfahren fortgeführt werden könnte, wollte in Süd-West ein Eigentümer nicht mitmachen. Er berief sich auf den in den Verträgen vereinbarten Modus.

2018 erklärte der unzufriedene Grundbesitzer seinen Rücktritt vom seinerzeitigen Kaufvertrag. Offenbar hat er sowohl den veränderten Umlegungsmodus als auch die lange Verfahrensdauer von damals bereits 14 Jahren als Begründungen angeführt. Die Gemeinde hat daraufhin beim Verwaltungsgericht München eine Feststellungsklage erhoben auf Nichtigkeit des Rücktritts. Nach sechs Jahren Wartezeit wurde die Klage nun am Dienstag verhandelt; am Mittwoch erging das Urteil, wonach sie abgewiesen werde.

Damit ist nach Ansicht des Gerichts der Rücktritt des Grundeigners vom 2004er Verkaufsvertrag an die Gemeinde zulässig. Das würde nun nicht nur durch das Herausbrechen dieser Flächen die Konstruktion des Baugebiets sprengen – vielmehr könnten auch alle anderen Beteiligten ihre Verträge von 2004 stornieren.

Thaler sagte auf Anfrage, er wolle „dennoch versuchen, eine Lösung mit den Eigentümern zu finden, damit wir an den bestehenden Verträgen festhalten können und das Gebiet weiter entwickelt werden kann“. Während der sechs Jahre Wartezeit auf das Gerichtsverfahren habe es dazu schon „sehr konstruktive Gespräche gegeben“, hatte er im Gemeinderat beim Bericht über das Verfahren betont.

Parallel dazu hat die Gemeinde auch schon einen Plan B gestartet. Weiter nördlich des strittigen Gebietes, am westlichen Ortsrand, soll nun möglichst heuer noch ein anderes Neubaugebiet auf rund 2,2 Hektar ausgewiesen werden. Die entsprechenden Verträge mit privaten Eigentümern seien schon geschlossen, sagte Thaler auf Anfrage, noch heuer solle der Gemeinderat über den Verfahrensstart beschließen.

2 Lesermails

  1. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, ist der Rechtsgrundsatz der Vertragstreue. Dieser Grundsatz gilt für das gesamte Vertragsrecht. Er besagt, dass ein einmal geschlossener Vertrag von den daraus verpflichteten Parteien auch einzuhalten ist. Eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig, auch nicht von Bürgermeistern.

    Wenn diese dann noch meinen, eine Feststellungsklage anstrengen zu müssen, so geht dies auf Kosten der Gemeinde, wie so vieles.

    Dem vorbestraften Bürgermeister muss man lassen, dass er sich um die Beschäftigung und Bezahlung von Juristen aus der Gemeindekasse sehr verdient gemacht hat, wenngleich auch ohne Erfolg für die Gemeinde.

    Den Wohnungssuchenden und Bauwilligen nützt das herzlich wenig, eine 8-jährige Verschleppung der Bebauung und Vervielfachung der Immobilien- und Baupreise ist die Folge.

    Was hat er nicht versprochen, der Herr Thaler: Bezahlbarer Wohnraum für Echinger Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen.

  2. Die Feststellungsklage wurde von Thaler eingereicht, hätte man sich rechtzeitig mit den Eigentümern geeinigt, wäre die Kuh schon vom Eis. Jetzt sind die Probleme größer und wer weiß, was da noch nachkommt.

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