Bürgersaal genehmigungsfähig

Günzenhausen könnte nun doch seinen Bürgersaal bekommen – nur wann? Mit einer Umplanung glaubt das Rathaus, die baurechtlichen Konflikte mit dem angrenzenden Wohngebiet ausgeräumt zu haben.

Nun sollen weiter die rechtlichen und formalen Voraussetzungen des Neubaus geklärt werden. Für den Bau selbst ist jedoch noch kein Zeithorizont erkennbar. 2023 hatte sich der Gemeinderat, offenbar hinter verschlossenen Türen, eine Prioritätenliste der anstehenden Investitionen gegeben, und da steht der Bürgersaal bis mindestens 2027 nicht drauf. Erwartet werden derzeit Kosten von rund drei Millionen Euro.

Der Günzenhausener Gemeinderat Bernhard Wallner forderte im Bauausschuss des Gemeinderats eine zügigere Umsetzung. Das gerade neu aufgestellt Gemeindeentwicklungsprogramm bekenne sich ausdrücklich zu „lebendigen örtlichen Gemeinschaften“, sagte er, das müsse man dann auch mit Leben füllen. Wenn man den Saal jetzt wegen anderer Prioritäten verschiebe, „gibt’s in sechs Jahren wieder andere Prioritäten“, befürchtete er.

„Das können wir den Günzenhausenern nicht antun“, mahnte auch Georg Bartl. Bürgermeister Sebastian Thaler betonte, dann müsse man eben die gerade beschlossene Prioritätenliste verschieben. Dort stünden voran aber ausschließlich Pflichtaufgaben der Gemeinde, etwa Kindertagesstätten, während der Bürgersaal eine freiwillige Leistung wäre.

Gegen die Stimme von Wallner beschloss der Ausschuss mit 9:1 Stimmen das weitere Procedere mit den vorbereitenden Untersuchungen, aber noch ohne Realisierungshorizont. Bartl kündigte an, man werde wegen eventueller Vorschläge zum Einpassen in die Prioritätenliste „nochmal in uns gehen“.

Gegenüber der ersten Machbarkeitsstudie wurde der Saal in seiner inneren Logik gedreht und die Erschließung über das Gaststättengrundstück organisiert. Die Parkplätze werden nun auf dem Parkplatz des Wirtshauses und am nahen Friedhof nachgewiesen, was laut Gemeindebauamt zulässig wäre. Der Eingang erfolgt über den Biergarten der Gaststätte.

Bislang war die komplette Erschließung über die untere Ebene von der Ringstraße her vorgesehen gewesen. Dort entsteht nun kein einziger neuer Parkplatz, sondern es wird lediglich die Belieferung organisiert, was offenbar zulässig ist. Entsprechend kann dieses Geschoss, vom Saal auf Ebene des Gasthauses her das Untergeschoss, auch deutlich kleiner werden.

Das erleichtert die Bautechnik, weil dann nicht so nahe am Kirchenfundament gegraben werden muss. Und so spart die Lösung auch Kosten. Garderobe und Toiletten müssen nach der Verringerung des Untergeschosses nun neben dem Saal organisiert werden, was laut neuer Machbarkeitsstudie aber ohne Qualitätsverluste möglich würde.

Die mobile Bühne im potentiellen Bürgersaal käme nun nach der neuen Ausrichtung nicht mehr an die Breitseite des Gebäudes im Norden, sondern an die Schmalseite im Osten. Bei aufgestellter Bühne böte der Saal 126 Plätze, ohne Bühne 144 Plätze, jeweils mit Tischen. Nach Südwesten hin böte ein überdachter Vorplatz den Übergang des Bürgersaals zum Biergarten.

Mit einer Rampe am Biergarten-Eingang würde der Zugang zum Bürgersaal barrierefrei ermöglicht. Eine Küche beim Saal erlaubt es, grundsätzlich unabhängig von der Gaststätte zu bleiben. Wie Architekt Peter Merz versicherte, sei diese Lösung mit den Günzenhausener Vereinen erarbeitet worden und daher von denen akzeptiert und unterstützt.

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