Im vergünstigten Wohnbaumodell der Gemeinde wird weiterhin Gemeindegrund verkauft. Das Bürgerbegehren der FW setzte sich mit dieser Forderung im Bürgerentscheid bis Sonntag klar durch. Der Gemeinderat hatte zuletzt beschlossen, Gemeindegrund nur mehr im Erbbaurecht zu vergeben.
Bei einer Wahlbeteiligung von nur 37 Prozent stimmten 2553 Echinger für das Bürgerbegehren. Bei 1211 Gegenstimmen wurde es damit befürwortet. Auch das vorgeschriebene Quorum von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten, das bei 2159 Stimmen lag, wurde erreicht.
Das Ratsbegehren, das den gültigen Gemeinderatsbeschluss für ausschließlich Erbbaurecht verfochten hatte, wurde mit 1498 zu 2047 Stimmen abgelehnt. Die Stichfrage kam somit gar nicht zum Tragen.
Das Vergabeverfahren im Wohnbaumodell für Eching-West und Dietersheim Süd-Ost war bereits angelaufen, ehe es durch das Bürgerbegehren unterbrochen wurde. Jetzt muss es auf die neue Situation mit Verkaufsgrundstücken umgestellt und neu gestartet werden.
Dazu hat es bereits interne Beratungen gegeben, bei denen sich Vertreter aller Fraktionen offenbar auf ein neues Procedere geeinigt haben, so dass es ohne weitere Reibungsverluste umgesetzt werden könnte. Im Gemeinderat muss es allerdings erst noch formal beschlossen werden.
Stimmen zum Ausgang des Bürgerentscheids stehen hier, einige Gedanken zur Einordnung des Ergebnisses hier.