Hohe Hürde für die Kapelle

Nun könnte die geplante Kreuzwegkapelle in den Dietersheimer Isarauen doch am Baurecht scheitern. Das Rathaus hatte bei der Genehmigung des Projekts noch versichert, das Landratsamt habe für derartige Projekte, von denen im Landkreis in vergleichbarer Ausprägung gerade einige anstünden, Ausnahmegenehmigungen signalisiert.

Auf den konkreten Antrag hin hat die Behörde nun aber diese Sonderregelung verweigert und die Änderung des Flächennutzungsplans als Grundlage für eine mögliche Genehmigung gefordert.

Auf die allseitige Verwunderung im Bauausschuss des Gemeinderats begründete Bürgermeister Sebastian Thaler die neue Lage mit einem Personalwechsel in der Bauabteilung des Landratsamtes.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes für etwa 200 Quadratmeter Fläche mit Kosten im fünfstelligen Bereich ist nun einerseits ein ungewöhnlicher Vorgang – die gemeindliche Planungsgrundlage wird üblicherweise in Hektar bearbeitet.

Zudem würde nach den formalen Vorgaben für eine derartige Planung das Projekt niemals genehmigungsfähig, da die grundlegende Anbindung an bebautes Gebiet fehlt und auch keinesfalls hergestellt werden soll.

Diese Entwicklung solle man doch „als Fingerzeig“ auffassen und das Projekt begraben, forderte Axel Reiß im Ausschuss. „Ist denn das Bauwerk so wichtig für die Gemeinde?“ fragte er. Schon der Beschluss zur seinerzeitigen Zusage war mit 6:4 Stimmen knapp geraten.

Gegen zwei Stimmen entschied das Gremium aber, vom Gemeindebauamt solle zunächst die potentielle Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage eines Flächennutzungsplans abgeklärt werden.

Einig war man sich, dass die Kosten einer eventuellen Flächennutzungsplanung vom Trägerverein der Kreuzwegkapelle übernommen werden müssten. Auch dessen Bereitschaft soll nun abgefragt werden.

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