Das Amtsgericht Freising hat gegen Bürgermeister Sebastian Thaler einen Strafbefehl wegen Untreue erlassen. Details zum Inhalt des möglichen Vergehens oder zum Strafmaß sind noch nicht publik. Thalers Rechtsvertreter haben Einspruch eingelegt.
Damit wird es nun zu einer Verhandlung am Amtsgericht kommen, die noch nicht terminiert ist. Den Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Landshut nach monatelangen Ermittlungen beantragt.
Gegenstand der Ermittlungen war die Abwicklung eines Rechtsverfahrens aus dem Jahr 2020, bei dem es um Vorfälle am Echinger See 2018 ging. Die Gemeinde hatte dabei auf Beschluss des Gemeinderates wohl die Verfahrens- und Anwaltskosten des Bürgermeisters getragen.
Alle Beschlüsse, Zahlungen und Abwicklungen dazu sind im Rathaus als nichtöffentlich deklariert. Was daran nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Untreue erfüllt, ist demnach weiterhin fraglich.
Der Gemeinderat hat mittlerweile auch begonnen, die Materie aufzuarbeiten, allerdings großteils auch hinter verschlossenen Türen, eben weil die Vorgänge von der Rechtsaufsicht im Landratsamt Freising als nichtöffentlich eingestuft werden.
Thaler soll mittlerweile auch bereits einen Teil der von der Gemeinde beglichenen Kosten rückerstattet haben. Wie gewöhnlich schweigt der Bürgermeister zu allen Vorgängen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Werter Herr Richter,
da wir in einem Rechtsstaat leben, arbeiten Gerichte und Staatsanwaltschaften völlig unabhängig. Offensichtlich kamen beide Institutionen nach Prüfung der Akten zum Ergebnis, dass sich Herr Thaler (mindestens) einer Straftat schuldig gemacht hat.
Weil es mir nicht Wurscht ist, dass 72.400 € aus der Gemeindekasse für private Eskapaden unseres (Noch-)Bürgermeisters missbraucht wurden und die Kostenübernahme m. E. durch einen Rosstäuschertrick (gegenüber dem Gemeinderat) von Thaler erschlichen wurde, interessiere ich mich für die bald stattfindende Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Es kann ja möglicherweise sein, dass Thaler und/oder seine Anwälte dort derartig stichhaltige Argumente vortragen, so dass der ergangene Strafbefehl revidiert wird. Wie gesagt: Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem für jeden dieselben Maßstäbe gelten (auch für Herrn Thaler, für Sie und für mich).
Wäre interessant, zu erfahren, ob das monitäre Strafmaß 90 Tagessätze oder darüber beträgt. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und erhält einen Dauereintrag im Bundeszentralregister.
Selbstverständlich ist es das gute Recht von Sebastian Thaler, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen (was seine Anwälte lt. Bericht ja bereits getan haben). Da die nun stattfindende Verhandlung öffentlich stattfinden wird, hat jeder Bürger das Recht, dieser als Zuschauer beizuwohnen. Ich zumindest beabsichtige, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
S.g. Herr Bachhuber, halten Sie uns, was den Verhandlungstermin betrifft, bitte auf dem Laufenden (ich fände es jammerschade, Thalers Rechtfertigungsversuch vor Gericht nicht persönlich mitzubekommen). Ich hoffe, dass das Gericht das persönliche Erscheinen von Herrn Thaler anordnet.
Es ist wirklich schwer zu kritisieren, dass der Strafbefehl nicht erst Herrn Langenstück zur juristischen Bewertung vorgelegt wurde, bevor er an den Beschuldigten rausging. Was erlauben Amtsgericht!