Auf Amtsgericht folgt Disziplinarverfahren

Neben den Strafverfolgungsbehörden ermittelt auch die Landesanwaltschaft zu Vorgängen im Rathaus. Die oberste Dienstaufsichtsbehörde in Bayern hat disziplinarische Ermittlungen wegen des – noch nicht rechtskräftigen – Strafbefehls wegen Untreue gegen Bürgermeister Sebastian Thaler bestätigt.

Auch die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde durch Thaler an seinen Schwager wird in das Disziplinarverfahren eingehen. Der Gemeinderat hatte den Vorgang an die Rechtsaufsicht im Landratsamt übergeben und die hat nun die Landesanwaltschaft eingeschaltet.

Derzeit befinde sich der Vorgang bei der Landesanwaltschaft „im ausgesetzten Verfahrensstudium“, heißt es auf Anfrage aus München. Denn tätig werden kann die Behörde erst, wenn die einschlägigen straf- oder zivilrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Ein Strafprozess ist nur wegen der Untreue anhängig, aber die Ermittlungen der Landesanwaltschaft sind personen-, nicht fallbezogen, so dass auch die Frage der Auftragsvergabe erst anschließend beaerbeitet werden kann.

Die Behörde am Bayerischen Innenministerium ist die Disziplinarstelle für Beamte des Freistaats. Für kommunale Wahlbeamte, wie es ein hauptamtlicher Bürgermeister ist, wird sie auf Anforderung aus den Landratsämtern tätig.

In der Selbstdarstellung der Behörde wird als Aufgabe definiert, „den zugrunde liegenden Sachverhalt zu ermitteln und disziplinarrechtlich zu würdigen, damit die Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, die dem Verhalten des Beamten, seiner Persönlichkeit und den Interessen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit gerecht wird“.

An Disziplinarmaßnahmen kann sie einen Verweis erteilen, eine Geldbuße verhängen, die Dienstbezüge kürzen oder als maximalen Schritt das Beamtenverhältnis beenden, sprich den Bürgermeister des Amtes entheben.

4 Lesermails

  1. So wie es aussieht, gibt es kein Umdenken bei den FOS, „Friends of Sebastian“. Die Kandidatur von Axel Reiss bleibt bestehen. Oh du armes Eching!

    Hier mal zur Erinnerung die Wahlaussage von Herrn Reiss: „Von Beruf selbständiger Software- und Systementwickler, der Themenkomplex Bürgerbeteiligung, Transparenz und Digitalisierung als seine persönlichen Interessenschwerpunkte definiert. Somit kann er bei Einführung des Bürger- und Ratsinformationssystem ebenso wie bei der Vernetzung der öffentlichen Einrichtungen wertvolle Unterstüzung anbieten.“

    Bürgerbeteiligung: Alles Lüge, er hat gegen die Bürgerbeteiligung gestimmt und sich auch nicht an der Unterschriften-Aktion beteiligt.

    Transparenz: Ein Fremdwort, er weiß gar nicht, was das ist.

    Digitalisierung: Er wurde Ratsbeauftragter für Digitalisierung und was ist geschehen… Nichts.

    So ein Mann bewirbt sich um das Amt des Zweiten Bürgermeisters, ich kann mich nur Wiederholen: Armes Eching!

  2. Sehr geehrter Herr Gerber,

    das sehe ich auch so wie Sie: Eine unbelastete Arbeit eines 2. Bürgermeisters, der unter dem noch im Amt befindlichen Sebastian Thaler arbeiten müsste, halte ich für kaum möglich (der Ober sticht den Unter). Daher war es logisch und folgerichtig, dass dem Antrag von Herrn Müller-Saala (FDP) im Gemeinderat, die Wahl des 2. Bürgermeisters zu verschieben, mehrheitlich entsprochen wurde (zur Erinnerung: https://echinger-zeitung.de/2022/03/23/vorerst-kein-zweiter-buergermeister/).

    Vielleicht findet sich in den Reihen des Gemeinderats ja ein(e) in der Causa Thaler unbelastete(r) Kandidat(in), der bzw. die bereit wäre, seinen bzw. ihren Hut in den Ring zu werfen, sobald Herr Thaler sein Bürgermeisteramt – freiwillig oder unfreiwillig – aufgegeben hat.

    Axel Reiß gehört m. E. jedenfalls nicht zu den unbelasteten Kandidaten: Wie ich bereits schrieb, stimmte auch Herr Reiß stets „pro Kostenübernahme“ bei Thalers Rauferei-Geschichte (was bekanntlich den Echinger Steuerzahler schlappe 72.400 € gekostet hat).

    Meine Hoffnung ist, dass es möglichst schnell zu einem unanfechtbaren Endurteil bei Thalers Strafverfahren wg. Untreue kommt, dass die Landesanwaltschaft, falls Thaler verurteilt wird, danach unverzüglich die notwendigen disziplinarrechtlichen Schritte anordnet und dass danach unverzüglich Neuwahlen des Gemeinderats stattfinden.

    Nur so hat die Gemeinde m. E. eine Chance, von einem neuen Gemeinderat und von neuen Bürgermeistern regiert zu werden, wo hoffentlich eine vertrauensvolle(re) Zusammenarbeit im Gemeinderat, aber auch in der Verwaltung wieder möglich ist.

    Zum Beweis, dass dies momentan offensichtlich nicht gut funktioniert, sei exemplarisch der ehemalige Huberwirt genannt (siehe meine letzte diesbezügliche Lesermail: https://echinger-zeitung.de/2022/03/30/lesermail-zum-artikel-verfahren-zum-wohnungskauf-eingestellt-23/).

    Auch der Rückzug von Herrn Seiffert (SPD) aus dem Gemeinderat ist ein Indiz dafür.

    MfG
    Guido Langenstück

  3. Nach meinem Dafürhalten handelt es sich bei den Auftragsvergaben an den Schwager des 1. Bürgermeisters um ein Korruptionsdelikt. Folglich sind die Zahlungen an den Schwager nicht nur disziplinarisch, sondern auch strafrechtlich zu prüfen.

  4. 㤠266
    Untreue

    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Bei der Summe von 72400 € ist das Strafmaß bei einem hauptamtlichen Bürgermeister (besondere Schwere) nicht unter einem Jahr Freiheitstrafe. Die weiteren Fälle (Schwager) muss man nicht dazu rechnen, es reicht aus, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die Entfernung aus dem Amt rückt näher.

    Unter diesem Gesichtspunkt war die Verschiebung der Wahl des Zweiten Bürgermeisters eine gute Entscheidung. Die Gemeinderäte können jetzt nochmal nachdenken, was das Beste für die Gemeinde ist. Man muss weg kommen von dem Parteiendenken, zurückkommen auf das kommunale Wesen des Gemeinderates.

    Die Wahl des Gemeinderates ist eine Persönlichkeitswahl und gute Persönlichkeiten sind bei uns in Eching rar gesät. Mit jedem Rücktritt wurde der Rat weiter geschwächt.

    Ich würde mir wünschen, wir kommen aus dieser lähmenden Situation bald heraus und Eching kann sich wieder mit Zukunftsvisionen fortentwickeln.

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