‚Gemeinderat wurde getäuscht‘

Der Gemeinderat hat die Fortsetzung des Verwaltungsgerichtsprozesses gegen den eigenen Bürgermeister beschlossen. In dem Verfahren ist ausdrücklich vorgesehen, jeden einzelnen Kostenschritt neu zu bewerten.

Daher wurde am Mittwoch entschieden, auf der Basis der bisherigen Anwaltsrechnungen, die nur hinter verschlossenen Türen genannt wurden, das Verfahren fortzusetzen. Parallel wurde, ebenfalls nichtöffentlich, eine Obergrenze an Kosten vereinbart, bei der man die Klage überdenken wolle. Aus verfahrenstaktischen Gründen ist auch diese Summe geheim.

Dritter Bürgermeister Leon Eckert, der die Materie für den Gemeinderat bearbeitet, berichtete, dass er nun erstmals einen Aktenvermerk aus dem Oktober 2019 habe einsehen können. In dem hätten die Anwälte der Gemeinde die Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme durch die Gemeinde im Verfahren Thalers um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018 bewertet.

Darin hätten die Rechtsbeistände es zwar als grundsätzlich richtig bewertet, dass die Gemeinde die Verfahrenskosten zu tragen habe, aber durchaus mögliche Zweifel angeführt und auf eine rechtlich zwingende Eigenbeteiligung des Bürgermeisters hingewiesen. In einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat einige Monate später seien dann die Zweifel minimiert und die Eigenbeteiligung nicht mehr erwähnt worden.

„Aus dieser Differenz zwischen den Schriftstücken kann man ableiten, dass der Gemeinderat getäuscht wurde“, sagte Eckert. Obwohl auch der Aktenvermerk auf Gemeindekosten für die Gemeinde erstellt wurde, habe ihn Thaler bislang nicht ausgehändigt, sagte Eckert. Überhaupt gebe es keinerlei Zusammenarbeit mit Thaler zur Aufarbeitung der Vorgänge.

Nachdem der Gemeinderat die 2020 gefassten Beschlüsse zur Kostenübernahme rückwirkend aufgehoben hatte, hat der Bürgermeister sie vielmehr bei der Rechtsaufsicht beanstandet. Auch weitere nichtöffentliche Beschlüsse zur Beauftragung von Anwälten scheint er beanstandet zu haben.

Das ist ein grundsätzlich legitimer Vorgang, mit dem ein Bürgermeister fehlerhafte oder unrechtmäßige Beschlüsse korrigieren lassen kann oder zumindest nicht auszuführen braucht; in dem Fall habe freilich die Rechtsaufsicht im Landratsamt diese Beanstandungen überhaupt nicht zugelassen, berichtete Eckert, da der Bürgermeister befangen sei.

Einstimmig hat der Gemeinderat zum Protokoll der Januar-Sitzung, das Thalers Beanstandungen enthält, nun einen Protokollzusatz beschlossen, dass diese wegen Befangenheit nicht zulässig seien.

Der Dritte Bürgermeister informierte außerdem über die Einstellung des Verfahrens gegen die einstigen Gemeindeanwälte wegen Parteienverrats gegen Geldauflagen. Obwohl es nicht zur Anklage komme, zeigten die Auflagen und deren Akzeptanz durch die Anwälte doch, „dass nicht alles richtig gelaufen war“, betonte Eckert.

Die Einstellung des Verfahrens liege nur an der von der Justizbehörde angenommenen Geringfügkeit. Hier sei die Gemeinde allerdings „unterschiedlicher Meinung mit der Staatsanwaltschaft“.

2 Lesermails

  1. Nepper, Schlepper, Bauernfänger II

    Kürzlich veranstaltete die SPD Eching einen Informationsabend zu Trickbetrügereien. Eingeladen hatte der Echinger SPD-Ortsvorsitzende Victor Weizenegger (aus Neufahrn!), SPD-Listenkandidat bei der Landtagswahl, welcher auch den Leserbrief mit dem Titel „Schämen Sie sich nicht?“ über die Anzeigen gegen Herrn Thaler beim Jugendamt verantwortet.

    Trickbetrügereien sind leider Gottes heute gang und gäbe und nicht nur in Callcentern in Holland, Polen oder der Türkei zu verorten. Als Trickbetrügerei kann es auch gewertet werden, wenn ein SPD-Kandidat bei einer Bürgermeisterwahl den Wählern als parteilos verkauft wird, selbiger aber zum Beispiel im Kreistag die SPD-Fraktion als Vorsitzender vertritt.

    Mittlerweile stellt sich aber mehr und mehr heraus, dass die SPD Eching nunmehr als betrogener Betrüger dasteht. Viele der vormaligen SPD-Mitglieder haben zwischenzeitlich ihre Ämter niedergelegt oder sind aus der Partei ausgetreten. Zurückgeblieben (im wahrsten Sinne des Wortes) sind ein paar der Altmitglieder, welche aus Sentimentalität das Fähnchen der SPD Eching hochhalten. Inwieweit eigene Verquickungen in die Machenschaften Thalers oder Vergünstigungen bei eigenen Interessen eine Rolle spielen, haben wir bereits einmal erörtert. In dieses Vakuum auf Seiten der SPD Eching ist mit Herrn Weizenegger jemand gestoßen, welcher in Neufahrn keinen Fuß auf den Boden bekommen hat und nunmehr seine Chance beim desolaten Ortsverein Eching sieht.

    Was den Gemeinderat angeht, so hat sich dieser in seiner Mehrheit von einem völlig skrupellosen und nur auf eigene Vorteile bedachten Bürgermeister täuschen lassen und hat den „lieben Sebastian“ ebenfalls mit Mehrheit der „bunten“ Fraktion auch nach Aufkommen der ersten Verdachtsmomente vehement gestützt. (Die Altvordern der SPD gar mit offenen Briefen.)

    Nunmehr hat sich auch bei Teilen der Bunten, insbesondere beim 3. Bürgermeister, welcher auch um seine Wiederwahl als MdB bangen muss, die Erkenntnis durchgesetzt, dass Herr Thaler einfach nicht mehr tragbar ist, und nun wurden rechtliche Schritte gegen den eigenen Bürgermeister eingeleitet.

    Herr Thaler hat nicht nur die Wähler und Wählerinnen massiv getäuscht, sondern auch die Gemeinderäte. Verschweigen, Verheimlichen, Täuschen und Lügen sind die Kernkompetenzen dieses Herrn.

    Angesichts der Zustände in Eching darf man sich über Politikverdrossenheit und Zulauf bei den rechten Rattenfängern nicht wundern.

    Annette und Dr. Andreas Erb

  2. Die Gemeinde Eching wurde vorsätzlich geschädigt?

    Sehr langsam kommen bestätigte Details zur privaten Angelegenheit „Seevorfall“ des 1. Bürgermeisters S. Thaler ans Licht. Das Ausmaß ist größer als vor 2-3 Jahren vermutet.

    Dass dem Gemeinderat wichtige Entscheidungen vorenthalten wurden und der 3. Bürgermeister L. Eckert nunmehr bestätigt, dass der Gemeinderat sogar vom Bürgermeister getäuscht wurde, macht deutlich, dass hier nicht alles mit rechten Dingen abgelaufen ist.

    Die gemeindlichen Anwälte haben eine Geldauflage akzeptiert, jedoch mitgeteilt, dass dies nicht (!) mit der Anzeige wegen „Parteienverrat“ in Zusammenhang stehen soll. Gab es ggf. andere Gründe für die Geldauflage?

    Auch stellt sich für mich eine weitere wichtige Frage: Könnten die von der Gemeindekasse verauslagten Anwalts-, Verfahrens- und Schadenskosten noch höher sein, als die bisher bekannten 72.400 Euro? In der Presse (SZ) wurde diese Summe i.H.v. 72.400 Euro, bei einem Streitwert von ca. 5.000 Euro, bereits als „aberwitzig“ beschrieben. Was ist, wenn diese Summe noch viel höher ist…?

    Es bleibt spannend.

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