Prozess gegen Thaler, Vergleich mit Anwälten

Das Verwaltungsgerichtsverfahren gegen den eigenen Bürgermeister wird fortgesetzt; der juristische Vergleich mit den früheren Gemeindeanwälten wird akzeptiert und der Rechtsstreit damit beendet. Das hat der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sondersitzung am Mittwoch unter Leitung von Zweitem Bürgermeister Axel Reiß, ohne Bürgermeister Sebastian Thaler, beschlossen.

Mit dem Verwaltungsverfahren gegen den Bürgermeister soll Geld zurückgeholt werden, das für ein Strafverfahren Thalers um eine tätliche Auseinandersetzung am Echinger See 2018 von der Gemeinde beglichen wurde; und es sollen die Verantwortlichkeiten des Falles geklärt werden.

Die Klage hatte der Gemeinderat bereits im Herbst 2022 beschlossen, wegen des anhängigen Strafverfahrens gegen Thaler war das allerdings eingefroren. Als nächster Schritt soll der neue Rechtsbeistand der Gemeinde aufzeigen, was der seit Freitag rechtskräftige Strafbescheid gegen Thaler wegen Untreue für diesen Verwaltungsprozess bedeuten kann.

Dritter Bürgermeister Leon Eckert, der im Auftrag des Gemeinderats die Rechtsfälle bearbeitet, erhofft sich in dem Prozess weitere Aufklärung der Abläufe um das seinerzeitige Verfahren. Bis heute habe er und damit der Gemeinderat weder vom Bürgermeister noch von den damaligen Anwälten der Gemeinde Unterlagen einsehen können, die Dokumente der Gemeinde sind. „So kann’s nicht weitergehen“, monierte Eckert. Der Gemeinderat habe „den Anspruch, dass ein Bürgermeister kooperiert“, das sei aber „so nie passiert“.

Von den Anwälten, rund 40 Jahre Rechtsbeistand der Gemeinde, fühlt sich der Gemeinderat in der Angelegenheit falsch beraten. Eingeklagt worden war die Rückzahlung von 66.000 Euro Auslagen für den damaligen Rechtsstreit Thalers. Der von den Anwälten vor dem Landgericht eingebrachte Vergleichsvorschlag sieht nun eine Zahlung von 22.500 Euro durch die Kanzlei plus 7500 Euro von einem mittlerweile ausgeschiedenen Sozius vor.

Der Vergleich bedeutet dann ausdrücklich, dass es keinerlei Schuldspruch gibt; gleichwohl legt das Angebot der relativ hohen Summe durch die Kanzlei mindestens ein Fehlereingeständnis nahe. In einem dritten Beschluss hat der Gemeinderat festgehalten, keinerlei Geschäftsbeziehungen zu der Kanzlei mehr unterhalten zu wollen.

Die Beschlüsse waren nichtöffentlich gefasst worden, aber offenbar jeweils einmütig. Sprecher aller Fraktionen nannten sie anschließend „vernünftig“. Eckert lobte, der Gemeinderat habe in der Debatte um das weitere Vorgehen gegen Bürgermeister und Anwälte „sehr gemeinschaftlich agiert“.

Seine Gegenstimme gegen den Kompromiss mit den Anwälten gab einzig Otmar Dallinger zu Protokoll, der „die Zitrone wirklich bis zum Letzten auspressen“ hätte wollen. Die Anwälte hätten damals „einen katastrophal schlechten Job gemacht“, da hätte er gute Chancen für eine weitere Auseinandersetzung gesehen. Christoph Gürtner monierte, die Anwälte hätten vor Gericht „auf unschöne Art versucht, uns mit Drohungen einzuschüchtern“, das sei „ärgerlich“.

Mit Blick auf die nun von der Landesanwaltschaft Bayern geführte Disziplinaruntersuchung gegen den Bürgermeister betonte Eckert, Eching habe „das Interesse, dass wir bald Klarheit kriegen, wie es weitergeht“. Das Strafverfahren zur Untreue habe „lang genug gedauert“.

In der Sitzung des Finanzausschusses unter Leitung von Thaler tags zuvor wollte Georg Bartl unter Bezug auf das Untreue-Urteil des Amtsgerichts Freising den Bürgermeister zum Rücktritt auffordern, ihm wurde aber von Thaler das Wort entzogen. Derartiges sei nicht Thema des Ausschusses.

Gürtner hatte im Hauptausschuss ein Statement beim Betreten des Sitzungssaales abgegeben: Auf seinem Handy lief lautstark das Lied „Tango korrupti“…

2 Lesermails

  1. Bin sehr gespannt, wer für die Restsumme aufkommt.

    Hier die Rechnung:
    Für Thalers Raufereigeschichte von der Gemeinde für ihn verauslagte Summe: 72.400 € (SZ-Redakteur Vinzenz Neumaier nannte diese Summe)
    Zahlung der Anwaltskanzlei an die Gemeinde: 22.500 €
    Zahlung eines einzelnen Rechtsanwalts dieser Kanzlei an die Gemeindekasse: 7.500 €
    Thalers Zahlung an die Gemeidekasse: 8420 €

    Macht nach Adam Riese einen offenen Restbetrag von 33.980 €.

    Meine Rechtsauffassung: Diejenigen Gemeinderät:innen, die leichtfertig, trotz GR Georg Bartls Warnungen vor den Abstimmungen, „pro Kostenübernahme“ votiert haben, sollten die offenen 33.980 € an die Kämmerei überweisen (nennt sich Verursacherprinzip).

    Bin sehr gespannt, ob diese GR-Mitglieder sich jetzt einen schlanken Fuß machen, indem sie sich vor der anteiligen Rückzahlung drücken wollen. Ich jedenfalls sehe nicht ein, warum die Echinger Steuerzahler die offenen knapp 34.000 € auf ihre Kappe nehmen sollen.

  2. Guten Morgen, verehrter Gemeinderat,

    nachdem nun diese beiden Klagen (gegen die ehemalige Kanzlei und gegen Sebastian Thaler) ebenfalls von Juristen begleitet wird: gibts eine Kosten/Nutzen-Rechnung? Oder einfacher: Was konkret an €-Summe landet in der Echinger Gemeindekasse?

    Nichts für ungut – aber das gehört doch auch zur Transparenz, oder?

    Mit freundlichem Gruß,
    Elke Saulewicz

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